Liebe Leserinnen und Leser
Millionen von Menschen müssen jedes Jahr ihre Heimat verlassen – wegen Kriegen, Gewalt oder politischer Verfolgung. Dank der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 haben sie das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen. Heute, 70 Jahre danach, ist die GFK für den Flüchtlingsschutz unentbehrlich, was ein aktueller Bericht des Bundes bestätigt.
Flüchten Personen in die Schweiz, sind sie mit zahlreichen Fragen konfrontiert – aktuell v.a. zu Corona. Antworten finden sie im Kanton Zürich bei den von der AOZ angebotenen muttersprachlichen Info-Lines.
Auch Personen, die hier geboren sind oder schon lange in der Schweiz wohnen, sind eine gute Anlaufstelle bei Fragen. Deshalb freut sich die AOZ über das gelungene Garten-Projekt in der Leimbacher Nachbarschaft und über die wertvolle Unterstützung, die Freiwillige für Geflüchtete leisten. Auch die Zürcher Migrationskonferenz 2021 nimmt das Thema Freiwilligenarbeit am 9. September 2021 unter die Lupe.
Zu guter Letzt: Wir freuen uns sehr, dass bei der AOZ diesen Sommer viele Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich ein Brückenangebot oder eine Lehre abgeschlossen haben. Bon courage für die Zukunft!
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
|