Der Kanton hat die Quarantäneregeln angepasst (Leitungszirkular Corona-Update 59).
Trotz gewissen Erleichterungen bleibt die Lage für Kinder, Mitarbeitende an den Schulen und die Eltern anspruchsvoll und kompliziert.
1. Rückgang der Infektionen an den Schulen
In der laufenden Woche (KW 37) wurden nur noch 20 Infektionen täglich gemeldet.
In der letzten Woche waren es durchschnittlich noch über 40 Infektionen täglich.
Wie in der übrigen Bevölkerung scheinen die Infektionen an den Schulen rückläufig.
2. Anpassung der Quarantäneregeln
Schulen mit repetitiven Testungen: Keine Klassenquarantänen
In Schulen, die mindestens einmal wöchentlich repetitive Testungen durchführen, werden keine Klassenquarantänen mehr ausgesprochen. Denn dank den repetitiven Testungen werden Kinder ohne Krankheitssymptome frühzeitig entdeckt und Infektionsketten können damit unterbrochen werden.
Wichtig
Für Schülerinnen und Schüler die nicht an den repetitiven Testungen teilnehmen wollen, gelten besondere Regeln:
Kindergarten- oder Primarschulkinder
Sekundarschülerinnen und -schüler
Weitere Informationen zu Schulen mit repetitiven Testungen finden Sie auf der Website des Kantons.
Schulen ohne repetitive Testungen: Prinzip Masken vor Quarantäne
Auch in Schulen, die nicht repetitiv testen, sind die Massnahmen für den Kindergarten und die Primarschule etwas gelockert worden.
Für Kindergarten und Primarschule, die NICHT repetitiv testen, gilt:
- Eine Klassenquarantäne wird nur noch in folgenden Fällen ausgesprochen: 3 und mehr Kinder wurden innert 10 Tagen positiv getestet oder 1 Lehr- oder 1 Betreuungsperson wurde positiv getestet und die Schutzmassnahmen wurden nicht eingehalten.
- Ausser auf Kindergartenstufe führt jeder positive Fall zu einer 7-tägigen Maskenpflicht ab Datum des Testresultats.
- Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit.
Für Sekundarschulen, die NICHT repetitiv testen, gilt:
- Jeder positive Fall führt zu 7 Tage Maskenpflicht - ab dem Datum des positiven Testresultats - für die Klasse und die Lehrpersonen. Diese gilt auch für Geimpfte und Genesene.
- Personen mit engem ungeschützten Kontakt zur infizierten Person müssen in Quarantäne.
- Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit.
- Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler werden wie erwachsene Personen behandelt.
Weitere Informationen zu Schulen ohne repetitive Testungen finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Die Schulen können Impfmobile bestellen. Liegt die Einverständniserklärung der Eltern vor, können auch 12-15-Jährige, geimpft werden. Daneben verkehrt auf dem Netz der Verkehrsbetriebe Zürich seit Beginn der Woche ein Impftram.
Über allfällige repetitive Testungen und Quarantänemassnahmen wird Sie Ihre Schule direkt informieren. Das kantonale Contact-Tracing entscheidet abschliessend über Quarantänemassnahmen oder Testanordnungen.
Das Schulpersonal und Sie als Eltern und Ihre Kinder sind nach wie vor sehr stark gefordert. Ich möchte mich daher an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen, den Schulleitungen, den Kreisschulbehörden, dem gesamten Schulpersonal und natürlich auch beim Schulärztlichen Dienst bedanken.
Herzliche Grüsse
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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