Gestern hat der Bundesrat seine Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie verschärft. Die neuen Massnahmen von Bund und Kanton gelten auch für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich und sind einschneidend. Die Lage ist kritisch und für uns alle sehr anspruchsvoll.
Das Volksschulamt hat in seinem «Leitungszirkular Update 28» die Schutzmassnahmen für die Volksschule ebenfalls angepasst. Sie gelten ab Montag, 2. November 2020. Gerne informiere ich Sie hiermit über die neuen Regelungen an der Stadtzürcher Volksschule.
1. Lage an den Schulen
Seit den Herbstferien wurden uns aus der Stadtzürcher Volksschule bisher insgesamt 46 COVID-19 Infektionen beim Schulpersonal und 23 Infektionen bei Schülerinnen und Schülern gemeldet. Diese Zahlen sind auf den ersten Blick noch nicht dramatisch. Und da die Schutzkonzepte gut befolgt wurden, mussten wenige Quarantänemassnahmen vollzogen werden.
2. Maskenpflicht
Die Maskenpflicht für alle Erwachsenen an den Schulen wird neu auch auf den Unterricht ausgeweitet. Die generelle Maskenpflicht gilt auf allen Schulanlagen und im Unterricht neu auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Kinder im Kindergarten und der Primarschule sowie Schülerinnen und Schüler, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen oder Beeinträchtigungen keine Maske tragen können.
Benötigte Masken werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Maskentragpflicht finden Sie in der Verfügung der Bildungsdirektion vom 28. Oktober 2020.
3. Verpflegung Tagesbetreuung/Mittagstische/Mensa
Während der Essenseinnahme im Sitzen müssen keine Masken getragen werden. Erwachsene und Sekundarschülerinnen und -schüler tragen Masken, wenn sie nicht an den Tischen sitzen.
Es dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler sowie Angehörige der Schule verpflegt werden.
4. Veranstaltungen und schulische Anlässe
Obligatorische Lager oder andere Anlässe mit einer oder mehreren Übernachtungen sind untersagt.
Ausflüge einzelner Klassen ohne Übernachtung sind unter Einhaltung der bestehenden Schutzvorgaben weiterhin möglich.
Auf klassenübergreifende Aktivitäten ist allerdings generell zu verzichten.
Der Zukunftstag vom 12. November 2020 wurde durch die Organisatoren abgesagt. Die Schülerinnen und Schüler besuchen an diesem Datum ganz normal die Schulen.
5. Sportunterricht
Im Sportunterricht in den Schulen wird auf Aktivitäten mit engen körperlichen Kontakten künftig verzichtet.
Ab Sekundarstufe empfehlen wir nach Möglichkeit auch im Sportunterricht Schutzmasken zu tragen. Daneben gelten weiterhin die Distanz- und Hygienevorschriften sowie die einschlägigen Schutzkonzepte.
Der Schwimmunterricht wird weiter angeboten. Eine Durchmischung von Klassen beim Umziehen wird vermieden. Klassen mit langen Anfahrtswegen in öffentlichen Verkehrsmitteln können auf Antrag der Schulleitung bei der zuständigen Kreisschulbehörde den Schwimmunterricht bis auf Weiteres aussetzen.
Jahreskurse im Rahmen des freiwilligen Schulsports können weiterhin durchgeführt werden. Eine Durchmischung von Klassen wird nach Möglichkeit vermieden. Ist dies nicht möglich, kann ein Jahreskurs auf Antrag der Schulleitung ausgesetzt werden.
Semesterkurse im Rahmen des freiwilligen Schulsports, welche in der Regel im ausserschulischen Betrieb stattfinden, werden analog den Vereinstrainings für Kinder und Jugendliche weitergeführt.
Wenn es die Kursinhalte zulassen, gilt bei den Jahres- und Semesterkursen für Kursleitende sowie für teilnehmende Sekundarschülerinnen und -schüler eine Maskenpflicht.
6. Musikunterricht und Konzerte
Musikschule Konservatorium (MKZ) führt den Musikunterricht unter Einhaltung der von Bund und Kanton geforderten Schutzmassnahmen durch. Das Schutzkonzept wird laufend an die neuen Vorgaben angepasst.
Sämtliche Konzerte und Aufführungen von MKZ sind bis Ende Jahr abgesagt.
Über die konkrete Umsetzung der neuen Massnahmen wird Sie Ihre Schule bei Bedarf noch direkt informieren.
All diese Massnahmen sollen einen weiteren Lockdown und Schulschliessungen verhindern. Es ist wichtig, dass wir alle nun unsere privaten Kontakte soweit wie möglich reduzieren. Ansteckungsketten müssen verhindert und unterbrochen werden. Wenn wir diszipliniert die verordneten Massnahmen umsetzen, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Infektionszahlen und verhindern Quarantänemassnahmen.
Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass Sie in dieser für uns alle belastenden Zeit die verlangten Massnahmen mittragen. Ich bin mir bewusst, dass die Situation gerade für Familien und das ganze Schulpersonal eine besondere Belastung darstellt.
Bleiben Sie gesund!
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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