Ich hoffe, Sie konnten die Sommerferien trotz den Einschränkungen durch die Corona-Krise geniessen und sind gesund und erholt aus den Ferien zurückgekehrt.
Gerne informiere ich Sie daher kurz vor dem Start ins neue Schuljahr über einige Punkte, die für die Bewältigung der Corona-Krise von zentraler Bedeutung sind.
Risikoländer / Quarantänebestimmungen
Ich bitte Sie, die Quarantänebestimmungen unbedingt einzuhalten. Die Schulen werden keine eigenen Nachforschungen in Bezug auf Ihre Feriendestination vornehmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sich als gesamte Familie in Quarantäne zu begeben, sofern Sie sich in einem Risikogebiet befunden haben. Der Bund hat die Quarantänepflicht für Einreisende detailliert geregelt und die Liste der Risikogebiete wird regelmässig aktualisiert.
Wenn die Schule erfährt, dass Sie mit Ihrer Familie die Ferien in einem Risikogebiet verbracht haben, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind aus der Schule nach Hause geschickt wird. In solchen Fällen informieren die Schulen den kantonalen schulärztlichen Dienst, der das weitere Vorgehen bestimmen wird.
Müssen Kinder in Quarantäne gilt dies als entschuldigte Absenz. Die Hausaufgaben werden zugestellt, ein Recht auf Fernunterricht besteht jedoch nicht.
Schutzkonzepte
Alle Schulen in der Stadt Zürich haben über die Sommerferien Schutzkonzepte erarbeitet. Die Schutzkonzepte basieren auf den Vorgaben des Volksschulamtes und werden auf der Website der jeweiligen Schule publiziert.
Erster Schultag nach den Ferien
Alle Eltern sind gebeten, das Schulhaus möglichst nicht zu betreten. Denn nach wie vor sollte eine Vermischung von externen Erwachsene (insbesondere Eltern) und Schulkindern vermieden werden. Verabschieden Sie Ihr Kind daher vor dem Pausenplatz. Betreten Sie das Schulareal bitte nur dann, wenn Sie einen vereinbarten Termin mit der Schule haben. Halten Sie bei Terminen an der Schule (Sitzungen, Elterngespräche o.ä.) unbedingt die Distanz- und Hygienevorschriften des Bundes ein.
Eine Ausnahme gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern, die in den ersten Kindergarten oder die erste Klasse kommen. Für sie gelten die Vorgaben der entsprechenden Schule, welche die betroffenen Eltern oder Erziehungsberechtigten direkt über den Ablauf des ersten Kindergarten- bzw. Schultags informieren. Ansonsten erkundigen Sie sich bitte direkt bei der Schule.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern trotz gewisser Einschränkungen einen guten Start ins neue Schuljahr.
Filippo Leutenegger, Stadtrat
Vorsteher Schul- und Sportdepartement
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