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«Tempo 30 nachts» während dreier Monate

Medienmitteilung

Versuch soll zeigen, ob Lärm reduziert werden kann

Ab 8. Juli 2018 testet die Dienstabteilung Verkehr auf vier überkommunalen Strassenabschnitten die Wirkung von «Tempo 30 nachts» (22 bis 6 Uhr). Es wird geprüft, ob mit dieser Massnahme der übermässige Lärm abnimmt. Der Versuch dauert drei Monate.

3. Juli 2018

Nachdem die im Januar 2014 publizierten Verkehrsvorschriften im September 2017 mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig wurden, kann die Dienstabteilung Verkehr in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Gesundheitsschutz, dem Tiefbauamt und den Verkehrsbetriebe Zürich den Versuch mit einer nächtlichen Temporeduktion durchführen. Auf folgenden vier Strassenabschnitten gilt versuchsweise ab 8. Juli 2018 während dreier Monate zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30:

  • Albisstrasse, Teilstück Mutschellenstrasse bis Dangelweg (Siedlungsgrenze)
  • Hardstrasse, Hardplatz bis Albisriederplatz
  • Dübendorf-/Winterthurerstrasse, Tramhaltestelle «Probstei» bis Gasthof «Hirschen»
  • Am Wasser/Breitensteinstrasse (Europabrücke bis Wipkingerplatz)

An diesen Strassenabschnitten bringt die Dienstabteilung Verkehr Signalisationen an, welche auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinweisen. Zudem informiert eine Beitafel über die zeitliche Gültigkeit sowie über den Grund der Temporeduktion («Lärmschutz»).

Im Vorgang zum Versuch erfolgten bereits verschiedene Messungen (Fahrzeugmengen, Geschwindigkeiten und Lärmpegel). Während der Versuchsphase finden ebenfalls Messungen statt, die Vergleichswerte liefern. Damit lassen sich die Auswirkungen und der Nutzen von «Tempo 30 nachts» auswerten. Mit «Tempo 30 nachts» wird angestrebt, in Wohngebieten die übermässigen Lärmimmissionen während der Nachtstunden wahrnehmbar zu reduzieren. Damit soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Verbesserung der Wohnqualität geleistet werden. Der Versuch wird Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Massnahme bringen. Auf drei Abschnitten verkehren öffentliche Verkehrsmittel. Die Fahrzeitenverlängerung durch die Temporeduktion während der Nachtstunden wird von den VBZ als zumutbar eingestuft.