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Stadt Zürich zieht Zwischenbilanz beim «Free-Floating-Verleih»

Medienmitteilung

Der Verleih von «Free-Floating»–Zweiradfahrzeugen ist in der Stadt Zürich seit 1. April 2019 bewilligungs- und gebührenpflichtig. Damit konnte grundsätzlich verhindert werden, dass der öffentliche Grund mit Verleihfahrzeugen vollgestellt wird. Problematisch erweisen sich die Einhaltung der Verkehrsregeln beim Fahren und Parkieren sowie das mutwillige Werfen von E-Trottinetten in die Gewässer.

3. Dezember 2019

Der stationslose Fahrrad-, Motorfahrrad- und Motorradverleih – sogenanntes «Free-Floating» – führte vor allem während der Sommermonate 2017 und 2018 zu Problemen. Gerade an zentralen Lagen in der Stadt Zürich wurden insbesondere Passantinnen und Passanten bei der Nutzung des öffentlichen Grunds beeinträchtigt. Der Stadtrat führte deshalb per 1. April 2019 eine Bewilligungs- und Gebührenpflicht für den kommerziellen Verleih von «Free-Floating»–Zweiradfahrzeugen ein. Die Verleihfirmen starteten mit 1500 E-Trottinetten, 80 E-Bikes und 200 Elektro-Rollern. Zwischenzeitlich bestehen Bewilligungen für 2300 E-Trottinetten der Marken Bird, Circ, Lime und Tier, 20 Mehrspur-Fahrzeuge (sogenannte motorisierte Rollstühle) der Firma Ennu und 80 E-Bikes von Smide. Elektro-Roller werden zurzeit keine mehr angeboten. Der einzige Anbieter hat sich vom Markt zurückgezogen. 

Die Erfahrungen der letzten Monate fallen unterschiedlich aus. Mit der Bewilligungs- und Gebührenpflicht wird verhindert, dass der öffentliche Raum mit den Verleih-Fahrzeugen vollgestellt wird und die Firmen nicht in die Pflicht genommen werden können. Jedoch führen die Verleih-Fahrzeuge zu einer zusätzlichen Belastung des öffentlichen Raums. Sie sind im öffentlichen Raum deutlich wahrnehmbar und führen regelmässig zu Reklamationen bei der Stadtverwaltung, weil sie für Fussgängerinnen und Fussgänger störend abgestellt werden. Zudem sind die Fahrzeuglenkenden mit dem E-Trottinett teilweise auf dem Trottoir und zu zweit unterwegs sind, was nicht zulässig ist. Die Abteilung Prävention der Stadtpolizei produzierte deshalb zur Aufklärung zwei Kurzvideos und einen Leporello. Seit der statistischen Erfassung per 1. August 2019 verhängte die Stadtpolizei gegenüber 67 Personen Ordnungsbussen wegen Befahrens des Trottoirs mit E-Trottinetten. Aufgrund der kurzen Erhebungsdauer sagen diese Zahl noch wenig aus. Im kommenden Frühjahr werden erneut besondere Massnahmen zur Einhaltung der Verkehrsregeln geprüft. 

Private E-Trottinette erfüllten die bundesrechtlichen Anforderungen an die Betriebssicherheit häufig nicht. Die Stadt Zürich hat deshalb von den Verleih-Firmen einen Sicherheitsnachweis ihrer Fahrzeugtypen verlangt, der zwischenzeitlich erbracht wurde. Damit konnte ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden. Im laufenden Jahr wurden insgesamt 30 Verkehrsunfälle mit E-Trottinetten mit insgesamt 28 verletzten Personen registriert. In 27 Fällen war die Person auf dem Fahrzeug mutmasslich der Hauptverursacher. Im Jahr 2018 belief sich die Zahl der registrierten Unfälle auf 6. 

2018 sammelte ERZ Entsorgung + Recycling Zürich 146 E-Trottinette ein. 2019 musste ERZ keine mehr einziehen, da ein enger Kontakt mit den Verleih-Firmen besteht, die jeweils umgehend reagieren und für Ordnung sorgen, wenn ERZ störend abgestellte Fahrzeuge meldet. Aus dem Zürichsee, der Limmat und der Sihl hat ERZ im laufenden Jahr 29 E-Trottinetten geborgen (Zählung ab Kalenderwoche 13/2019), die Wasserschutzpolizei 22 (Zählung ab Juli 2019). 

Die Stadt Zürich wird aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Monaten an der Bewilligungs- und Gebührenpflicht im bestehenden Rahmen festhalten. Sie plant momentan keine Änderungen am System, beobachtet die Situation aber auch in Zukunft aufmerksam.

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