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Stadt und Kanton Zürich führen ein gemeinsames Monitoring zur Wirkung von Tempo 30 durch

Medienmitteilung

Stadt und Kanton Zürich prüfen die Wirkung von Tempo 30 in besonderen Verkehrssituationen. Dabei werden verschiedene Fragen wie die Auswirkung der Temporeduktion auf den Lärm oder die Veränderung der Reisezeit für den Individualverkehr geklärt werden. Das Monitoring wird auf insgesamt neun Strassen in der Stadt Zürich durchgeführt.

4. März 2019

Bei der Strassenlärmsanierung wird die Temporeduktion auf 30 km/h kontrovers diskutiert und ist Gegenstand zahlreicher Rechtsmittelverfahren. Um die oft emotional geführte Diskussion zu versachlichen und konkrete Erkenntnisse über Tempo 30 zu gewinnen, haben Regierungsrätin Carmen Walker Späh und Stadträtin Karin Rykart ihren für Verkehrsfragen zuständigen Ämtern den Auftrag erteilt, eine umfangreiche Wirkungskontrolle vorzunehmen.

Auf neun Strecken in der Stadt Zürich – sieben davon auf Strassen von überkommunaler Bedeutung – wird die Wirkung von Tempo 30 in besonderen Verkehrssituationen geprüft. Untersucht werden verschiedene Fragen, etwa wie sich die Temporeduktion auf den Lärm auswirkt, ob sich die Reisezeit des Individualverkehrs verändert, ob Ausweichverkehr entsteht und ob sich Verzögerungen für den öffentlichen Verkehr ergeben.

Umsignalisationen und Markierungen

Die Vorher-Messungen auf den neun Strecken erfolgen im April und Mai 2019. Im Sommer 2019 werden die Strecken, für die die Stadt in eigener Verantwortung eine Temporeduktion verfügt hat, auf Tempo 30 umsignalisiert. Die Nachher-Messungen sind für den Herbst 2019 geplant. 

Die Federführung der Wirkungskontrolle liegt bei der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich und dem Amt für Verkehr des Kantons Zürich. Erste Erkenntnisse liegen voraussichtlich Ende 2019 vor.

(Gemeinsame Medienmitteilung von Stadt und Kanton Zürich)

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