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Coronavirus: Zürich definiert Sperrgebiete

Medienmitteilung

Mehrere Plätze, Pärke und Flaniermeilen in Zürich werden gesperrt. Dies hat die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements gestützt auf die Verordnung des Bundesrats und das Strassenverkehrsrecht verfügt.

20. März 2020

In den vergangenen zwei Tagen stellte die Stadtpolizei Zürich fest, dass sich ein Teil der Bevölkerung nicht an die vom Bundesrat vorgegebenen Regeln des Distanzhaltens hält. Aus diesem Grund hat der Kommandant der Stadtpolizei Zürich den Antrag gestellt, Massnahmen einzuleiten. Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, hat in der Folge verfügt, dass folgende Gebiete und Plätze ab sofort gesperrt werden:

  • Seeuferanlagen inklusive Utoquai
  • Blatterwiese
  • Wiese Zürichhorn
  • Arboretum
  • Badeanlagen Tiefenbrunnen und Mythenquai
  • Oberer Letten
  • Bäckeranlage
  • Fritschiwiese

Zusätzlich werden die Stühle auf dem Sechseläutenplatz und dem Münsterhof entfernt. Diese Massnahmen gelten ab sofort und für die Dauer der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetzgebung.

Im weiteren appelliert der Stadtrat an die Bewohnerinnen und Bewohner der Agglomeration, der umliegenden Kantone und der ganzen Schweiz, in dieser Krisensituation nicht nach Zürich zu kommen. Selbstverständlich gilt das nicht für Personen, die beruflich oder aus geschäftlichen Gründen nach Zürich kommen müssen.