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Corona-Pandemie: Witterungsschutz und Beheizung vorübergehend erleichtert

Medienmitteilung

Der Stadtrat unterstützt die Gastro- und Kulturbranche, indem Witterungsschutzbauten vom 15. November 2020 bis 15. Februar 2021 bewilligungsfrei gestattet sind. Ausserdem dürfen in dieser Zeit auch Boulevardflächen auf öffentlichem Grund mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

21. Oktober 2020

Der Stadtrat erlaubt Gastronomiebetrieben, Museen und Theatern vom 15. November 2020 bis 15. Februar 2021 das bewilligungsfreie Aufstellen von Witterungsschutzbauten auf öffentlichem wie privatem Grund. Dies jedoch nur, wenn die Corona-bedingten Abstände zwischen den Besucherinnen und Besuchern respektiert werden können.

Beheizung auch auf öffentlichem Grund möglich

Die bisherige Praxis der gesetzeskonformen Beheizung (gemäss kantonalem Energiegesetz) von Aussenflächen auf Privatgrund mit erneuerbaren Energien, wie Heizvorrichtungen mit Pellets oder Holzfeuerungen wird nun, während des oben erwähnten Zeitraums, auf die Boulevardflächen des öffentlichen Grunds ausgeweitet. Dabei sind die entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung sowie Sicherheitsaspekte zu beachten.

Es gelten zudem folgende Regelungen:

  • Die Bauten müssen den Anforderungen für Fliegende Bauten (sichere Aufstellung und Betrieb) des Amts für Baubewilligungen (AfB) und den Anforderungen der Feuerpolizei (an Personensicherheit und Brandverhütung) entsprechen. Fluchtwege sind in jedem Fall freizuhalten.
  • Für die Benutzung des öffentlichen Grundes gilt: Die Bauten dürfen nur auf der bewilligten Boulevardfläche erstellt werden. Bei Museen und Theatern erfolgt die Zuweisung von Flächen für das bewilligungsfreie Aufstellen von Witterungsschutzbauten durch die Stadtpolizei, Verwaltungspolizei.
  • Die Patentinhabenden und die verantwortlichen Personen haften für allfällige Schäden bei Dritten und am öffentlichen Grund.

Der Stadtrat dankt den Zürcherinnen und Zürchern für die Unterstützung des lokalen Gewerbes.

Bereits vor den Herbstferien hat der Stadtrat bekanntgegeben, dass die Gebühren für die Aussenflächen für die Gastronomie und Warenauslagen von Detailhandels-Geschäften sowie die Standplatzgebühren für Taxis – vorerst bis Ende März 2021 – weiterhin um 50 Prozent reduziert bleiben. Zudem dürfen die Gastronomiebetriebe bis Ende Oktober 2021 ihre Aussenbereiche kostenlos ausweiten. Die Ausweitung der Boulevardflächen darf weiterhin nicht zu einer höheren Gesamtzahl der bewirteten Aussenplätze führen  (Medienmitteilung vom 2. Oktober 2020).

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