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EM 2021: TV-Übertragungen im Freien und in Innenräumen

Medienmitteilung

Live-Fernsehübertragungen in bestehenden Gartenrestaurants und Boulevard-Cafés sowie in Gastwirtschaftsbetrieben während der EM 2021 sind grundsätzlich erlaubt. Für Public Viewings ausserhalb von Gastwirtschaftsbetrieben ist eine Bewilligung erforderlich. Die aktuellen Corona-Regeln sind zu beachten.

2. Juni 2021

Der Bundesrat lässt in der neuen Covid-19-Verordnung Veranstaltungen vor Publikum unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zu. Dazu gehören auch Public Viewings in und ausserhalb von Gastwirtschaftsbetrieben. Stadträtin Karin Rykart hat deshalb einerseits Auflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Andererseits hat sie die bewährten Regeln für Public Viewings verfügt, wie sie bereits während der WM 2018 und EM 2016 gegolten haben. Damit sollen für Fernsehübertragungen von Fussballspielen der EM 2021 in bestehenden Gartenwirtschaften auf privatem Grund und in Boulevard-Cafés auf öffentlichem Grund Fernsehgeräte ohne formelle Bewilligung betrieben werden können.

Konzept

  • Gestattet sind Fernsehgeräte bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3 m. Der Einsatz von Projektoren (Beamern), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systemen und ähnlichen Geräten ist nicht erlaubt.
  • Die Fernsehgeräte dürfen frühestens 15 Minuten vor Spielbeginn eingeschaltet werden und bis längstens 15 Minuten nach Spielschluss in Betrieb sein.
  • Die Erlaubnis gilt nur für die Live-Übertragung von Fussballspielen der EM 2021.
  • Fernsehgeräte dürfen nur auf den ordentlich bewilligten Flächen von Aussenwirtschaften und Boulevardcafés sowie auf der gestützt auf den Stadtratsbeschluss Nr. 474/2021 bewilligten Flächenerweiterung für Boulevardcafés (gilt nur für den öffentlichen Grund) um 30% der ordentlichen Sitzplätze aufgestellt werden. Eine weitergehende Vergrösserung von Boulevardcafés ist nicht gestattet. Eine Vergrösserung von Aussenwirtschaften (Privatgrund) ist nicht gestattet.
  • Auf öffentlichem Grund sind keine Überdachungen gestattet.
  • Die Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, darf nicht beeinträchtigt werden. Die Fernsehgeräte dürfen von der Strasse aus nicht einsehbar sein.
  • Vorbehalten sind allfällige baurechtliche Einschränkungen. Sieht eine bestehende baurechtliche Einschränkung für die betreffende Örtlichkeit eine Schliessungszeit vor 24 Uhr vor, so geht die baurechtliche Bestimmung vor.
  • Sollte es zu berechtigten Klagen kommen oder die Sicherheit beeinträchtigt werden, kann in Einzelfällen der Betrieb der Fernsehgeräte mit zusätzlichen Auflagen verbunden oder die Übertragung der Spiele im Freien für die verbleibende Dauer der EM 2021 verboten werden.

Corona-Regeln

Soweit Gäste die EM-Spiele am TV in oder ausserhalb von Gastwirtschaftsbetrieben verfolgen möchten, sind von den Wirtinnen und Wirten zusätzlich die aktuell geltenden Corona-Regeln zu beachten:

  • In Innenräume sind insgesamt 100 Personen bei einer Grösse der Gästegruppen von 4 Personen zugelassen, draussen gesamthaft 300 Personen bei einer Grösse der Gästegruppen von 6 Personen.
  • Bei der Konsumation von Speisen und Getränken gilt eine Sitzpflicht.
  • Zwischen den Gästegruppen muss entweder der erforderliche Abstand eingehalten oder es müssen wirksame Abschrankungen angebracht werden.
  • Die Betreiber müssen die Kontaktdaten von allen Gästen erheben; davon ausgenommen ist die Erhebung der Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern anwesend sind.

Public Viewings ausserhalb von Restaurants

Es sind auch vereinzelt Public-Viewing-Gesuche ausserhalb von Gastwirtschaften eingereicht worden. Auf öffentlichem Grund werden solche Anlässe nur in Ausnahmefällen zugelassen. Auf Privatgrund können diese Anlässe gemäss den Vorgaben für Veranstaltungen vor Publikum und den Vorgaben der Stadt durchgeführt werden. In Innenräumen sind höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen. Es gilt eine Sitzpflicht, es muss Maske getragen und Abstand eingehalten werden. Besetzt werden darf maximal die Hälfte der Kapazität. Essen und Trinken auf den Sitzplätzen ist erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher einschliesslich Sitzplatznummer erhoben werden.

Ab 1. Juli 2021 sind Public Viewings bis 3000 Personen drinnen oder 5000 Personen draussen erlaubt, wobei höchstens 2/3 Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.

Fairplay

Stadträtin Karin Rykart ist sich bewusst, dass mit der nun erteilten Erlaubnis zusätzlicher Lärm entstehen wird. Sie ruft deshalb die Wirtinnen und Wirte sowie deren Gäste auf, Rücksicht zu nehmen und sich an die Bedingungen zu halten, die sie für den Betrieb der Fernsehgeräte aufgestellt hat. Gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr beziehungsweise freitags und samstags während der gesetzlichen Sommerzeit um 23 Uhr. Fairplay gilt nicht nur auf dem Fussballrasen – sondern auch im Zusammenleben der Menschen in der Stadt Zürich.

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