Global Navigation

Diverse auswärtige Taxilenkende verzeigt

Medienmitteilung

In der Nacht vom Samstag, 27. April 2019, auf Sonntag, 28. April 2019, verzeigte die Stadtpolizei Zürich 22 Taxilenkende, weil sie ohne die erforderlichen Bewilligungen Personen innerhalb der Stadt Zürich beförderten – sogenanntes „Wischen“.

29. April 2019,15.06 Uhr

Bei der Stadtpolizei Zürich gingen seit der Kontrolle von Ende Oktober (siehe Medienmitteilung vom 29. Oktober 2019) weitere Anzeigen und Reklamationen ein, weil Taxilenkende ohne die entsprechenden Bewilligungen unbestellte Fahrten innerhalb der Stadt Zürich ausführen. Gemäss den Taxivorschriften der Stadt Zürich dürfen Taxilenkende innerhalb der Stadt Zürich nur unbestellte Fahrten durchführen, wenn sie im Besitz einer Taxi-Betriebsbewilligung und eines Taxiausweises der Stadt Zürich sind. In der Nacht vom Samstag, 27. April 2019, auf Sonntag, 28. April 2019, führten zivile Polizistinnen und Polizisten diesbezüglich während rund 4 Stunden Kontrollen durch. Von 29 Taxilenkenden ohne Taxi-Betriebsbewilligung und Taxiausweis der Stadt Zürich lehnten sieben korrekterweise die Taxifahrt ab und verwiesen auf die Benützung eines Stadtzürcher Taxis. Rund 3/4 der Taxilenkenden nahmen die Gäste mit und führten die illegale Fahrt auf dem Gebiet der Stadt Zürich durch. Sie wurden wegen des sogenannten „Wischens“ beim Stadtrichteramt Zürich zur Anzeige gebracht.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marc Surber
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst