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E-Trottinett ja – aber richtig!

Medienmitteilung

E-Trottinette sind im Trend. Die Stadtpolizei Zürich stellt deshalb ein Flyer und Videomaterial mit den wichtigsten Informationen zur Verfügung, um sicher unterwegs zu sein.

29. August 2019,10.09 Uhr

Um schnell von A nach B zu gelangen, benutzen heute viele ein E-Trottinett.

Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Regeln kennen. Elektrofahrzeuge sind schnell und leise. Das führt im öffentlichen Raum rasch zu gefährlichen Situationen. Deshalb erklärt die Stadtpolizei die wichtigsten Punkte in einem Flyer und Videos.

Es gelten folgende Regeln:

- Trottoirs dürfen nicht befahren werden.

- Die Benutzung von Radstreifen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.

- Nur eine Person pro Fahrzeug.

- Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung auf Strassen / öffentlichen Flächen nicht gestattet.

- 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M (Mofaausweis).

- Parkieren: Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt, oder auf dafür vorgesehenen Flächen.

Egal ob gemietet oder gekauft, das Fahrzeug muss immer betriebssicher sein beziehungsweise den Vorschriften entsprechen (z.B. zwei Bremsen, Front- und Rücklicht, Glocke, etc. wie beim Velo). Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt, sich vor dem Kauf zu erkundigen.

In unserem Flyer, auf der Website der Stadtpolizei Zürich und in den Videos ("Elektro-Trottinette im Alltag - gewusst wie" und "So benutzt du das Elektro-Trottinett in Zürich richtig") finden sich alle wissenswerten Informationen.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marco Cortesi
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst