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Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und Stadtpolizei Zürich teilen mit: Mutmasslicher Haupttäter der Auseinandersetzung zwischen Fussballfans beim Prime Tower ermittelt und festgenommen

Medienmitteilung

(Nachtrag zur Medienmitteilung vom 22. März 2018, 10.27 Uhr – Staatsanwaltschaft Zürich- Limmat und Stadtpolizei Zürich teilen mit: Zeugenaufruf nach schweren tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fussballfans im Kreis 5) Am 12. September 2019 verhaftete die Stadtpolizei Zürich im Auftrag der Staatsanwaltschaft einen mutmasslichen Täter. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2018, auf dem Maag-Platz einen wehrlos am Boden liegenden GC-Fan mit Fusstritten verletzt zu haben.

17. Dezember 2019,16.16 Uhr

Am 28. Februar 2018 kam es vor dem Fussball Cup-Halbfinalspiel FCZ gegen GC beim Prime Tower zu einem Vorfall, bei dem GC-Anhänger von Unbekannten, mutmasslich FCZ-Fans, angegriffen und massiv mit Fäusten und Füssen gegen den Kopf geschlagen und getreten wurden. Die unbekannten Angreifer flüchteten nach dem Angriff. Beim Eintreffen der Polizei befanden sich weder Verletzte noch andere Personen vor Ort. In der Folge nahm die Stadtpolizei Zürich die Ermittlungen auf. Dabei wurde am 22. März 2018 eine Medienmitteilung mit einem Video des Vorfalls veröffentlicht und Zeuginnen und Zeugen gesucht.

Die polizeilichen Ermittlungen führten zunächst zu zwei geschädigten Männer im Alter von 22 und 28 Jahren, die beim Vorfall mittelschwer verletzt worden waren.

In der Folge kamen die Detektive auch auf die Spur eines Tatverdächtigen. Der 24-jährige Angehörige einer FCZ Fangruppierung wird beschuldigt, einer der Haupttäter bei den Angriffen gewesen zu sein. Im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat wurde er am 12. September 2019 an seinem Wohnort in der Stadt Zürich festgenommen. Bei der polizeilichen Befragung zeigte er sich nicht geständig. Danach wurde er der Staatsanwaltschaft zugeführt, die Antrag auf Untersuchungshaft stellte. Diese wurde in der Folge durch das Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen. Bei der Einvernahme, am 5. Dezember 2019, durch den zuständigen Staatsanwalt, gestand der junge Mann die Tat. Nach dieser Befragung wurde er nach dem Wegfall der Haftgründe aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Mann dauert an. Er muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marco Cortesi
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst