Antworten auf die wichtigsten Fragen für Geflüchtete aus der Ukraine und für Helfende in der Stadt Zürich
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten: Was Geflüchtete nach der Einreise in die Schweiz wissen müssen, wie und wo Geflüchtete untergebracht werden können, wie für ihre Gesundheit gesorgt wird und wie sie ihr Leben in Zürich meistern und organisieren können.
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Інформація українською мовою
Тут Ви знайдете найважливіші відповіді: про що мають знати біженці після в'їзду в Швейцарію, як і де можна розмістити біженців, як вирішуються медичні питання, як можна організувати своє життя біженцям у Цюриху.
Einreise und Ankunft
Ukrainische Staatsangehörige können sich maximal 90 Tage bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten. Dafür müssen sie über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen oder ihre ukrainische Staatsangehörigkeit auf andere Weise nachweisen können.
Für einen mittel- und längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz sowie für den Bezug von staatlichen Unterstützungsleistungen ist es wichtig, dass Betroffene den Schutzstatus S beantragen.
Siehe Registrierung beim SEM/BAZ
Geflüchtete aus der Ukraine, die am Hauptbahnhof Zürich ankommen, erhalten bei Bedarf Verpflegung und werden von Freiwilligen unterstützt. Dafür sorgt der Kanton.
Vom Hauptbahnhof aus werden diejenigen, die in der Schweiz verbleiben wollen, ins Bundesasylzentrum (BAZ) weitergeleitet. Personen, die sich auf der Durchreise befinden, werden bei der Weiterreise unterstützt.
Geflüchtete, die in der Schweiz Schutz suchen möchten, sollen sich bei einem Bundesasylzentrum (BAZ) für den Schutzstatus S registrieren. Alternativ ist die Registrierung online auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) möglich.
Das SEM bzw. die Bundesasylzentren sorgen auch für eine erste Unterbringung der Geflüchteten.
Schutzstatus S
Damit Geflüchtete aus der Ukraine schnell und unbürokratisch geschützt sind, hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Dieser bietet Betroffenen folgende Möglichkeiten:
- Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht.
- Sie erhalten finanzielle und materielle Unterstützung nach Asylfürsorgegesetz.
(in der Stadt Zürich gemäss Richtlinie zur Unterstützung nach Asylfürsorgeverordnung). - Sie erhalten Unterstützung und medizinische Versorgung.
- Sie können ihre Familienangehörigen nachziehen.
- Sie dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
- Kinder können zur Schule gehen.
- Sie dürfen ohne weitere Bewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren.
Weiterführende Informationen zum Schutzstatus S finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Aufgrund der grossen Anzahl an Registrierungen für den Schutzstatus S kann die Bearbeitung bis zur definitiven Ausstellung und der Zuteilung zu einem Kanton und einer Gemeinde einige Zeit in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen zum Schutzstatus S finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Seit Montag, 26.4.2022 weist der Bund Geflüchtete, die sich für einen Schutzstatus S registriert haben oder diesen bereits erhalten haben, nach einem festen Verteilschlüssel einem der 26 Kantone zu. Das bedeutet, dass Geflüchtete jenen Kantonen zugewiesen werden, die bisher anteilmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Es besteht keine freie Wohnsitzwahl. Wer bis zum 25.4.2022 bereits vom SEM registriert worden ist und in einer privaten Unterbringung wohnt, ist von dieser Anpassung nicht betroffen und kann im bisherigen Aufenthaltskanton bleiben.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn Geflüchtete in der Schweiz bei Eltern, Grosseltern oder Kindern untergebracht werden möchten. Anderweitige private Unterkünfte können nur bei Einhaltung des Verteilschlüssels berücksichtigt werden. Personen, die im Kanton Zürich finanzielle Unterstützung durch den Staat benötigen (Asylfürsorge), können nur dann in eine andere Gemeinde umziehen, wenn beide Gemeinden dem Umzug zustimmen.
Private Unterbringung
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die über eine private Unterbringung in der Stadt Zürich verfügen, sollten ebenfalls den Schutzstatus S beim Bundesasylzentrum beantragen. Sie können dabei in der privaten Unterbringung verbleiben.
Geflüchtete in privaten Unterkünften, die finanzielle Unterstützung brauchen, können sich bei der Fachorganisation AOZ. Hierfür müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben sich für den Schutzstatus S registriert: entweder im Bundesasylzentrum an der Duttweilerstrasse oder online auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
- Sie können für mindestens drei Monate in der aktuellen privaten Unterbringung in der Stadt Zürich bleiben.
Detaillierte Informationen zur Beantragung der Asylfürsorge und die Öffnungszeiten der AOZ Sozialberatung finden Sie auf der Website der Fachorganisation AOZ.
Haben Sie geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei sich zuhause aufgenommen? Wichtige Informationen dazu finden Sie unter FAQs für Gastfamilien.
Gesundheit
Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland aufgegeben haben und ihren Lebensmittelpunkt – wenn auch nur während der Dauer des Konfliktes in ihrem Heimatland – in die Schweiz verlegen, müssen sich innerhalb von drei Monaten ab Ankunft in der Schweiz obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern. Mit der Beantragung des Schutzstatus S sind Geflüchtete automatisch krankenversichert.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die sich nicht für den Schutzstatus S registrieren lassen, fallen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht unter das Krankenversicherungsobligatorium. Sie können sich aber privat versichern, beispielsweise mit einer Reiseversicherung.
Auf zuepp.ch finden Sie Anlaufstellen und Kontaktadressen für Hilfe in psychologischen und psychiatrischen Notfällen im Kanton Zürich und der ganzen Schweiz.
Personen mit einem Schutzstatus S sind krankenversichert und können sich in einem Impfzentrum, einer Arztpraxis oder in einer Apotheke impfen lassen.
Personen ohne Schutzstatus S und ohne Krankenversicherung können sich beim Ambulatorium Kanonengasse impfen lassen.
In der Ukraine gibt es im Vergleich zur Schweiz eine erhöhte Anzahl von Personen mit der Infektionskrankheit Tuberkulose (TB). Geflüchtete aus der Ukraine sollten umgehend eine Arztpraxis aufsuchen, wenn sie eines der folgenden Symptome zeigen: Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber, Schwitzen in der Nacht, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit oder Schmerzen in der Brust. So kann rasch eine Diagnose gestellt und eine entsprechende Therapie eingeleitet werden.
Weitere Informationen auch auf Ukrainisch und Russisch sind auf der Website der Lungenliga zu finden.
Arbeiten und Leben in der Stadt Zürich
Personen mit Schutzstatus S können in der Schweiz arbeiten. Die dafür nötige Bewilligung kann beim Kanton Zürich beantragt werden. Bei der Jobsuche werden die Geflüchteten von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützt.
Geflüchtete aus der Ukraine, die mit ihrem eigenen Fahrzeug anreisen, können dieses bis Ende 2022 gratis in den blauen Zonen der Stadt Zürich parkieren. Die Parkkarte kann bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr bezogen werden.
Geflüchtete aus der Ukraine dürfen den gesamten öffentlichen Verkehr in der Schweiz bis Ende Mai 2022 kostenlos benutzen. Details siehe bei Alliance SwissPass.
Aufgrund der aktuellen Situation offerieren sowohl die Swisscom (vorerst bis 30. Juni 2022) wie auch Sunrise (12 Monate ab Aktivierung) ukrainischen Geflüchteten gratis SIM Karten und erlassen die Kosten, auch für Mobiltelefongespräche von der Schweiz in die Ukraine.
Mehr Informationen:
Alle Privatpersonen mit Ausweispapieren können unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer ein Konto eröffnen, Bankkarten erhalten oder Bargeld beziehen. Für entsprechende Informationen und Angebote wenden Sie sich bitte an die Banken oder die Post Finance.
Kein Währungstausch von Hrywnja in Schweizer Franken möglich
Die ukrainische Währung Hrywnja kann zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz nicht in Schweizer Franken umgetauscht werden. Die Banken in der Schweiz suchen zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank und dem Bund nach Lösungen.
Personen aus der Ukraine, die mit ihrem Hund oder ihrer Katze in die Schweiz kommen und im Kanton Zürich bleiben werden, müssen ihr Tier so rasch als möglich bei den kantonalen Behörden anmelden.
Das entsprechende Formular in verschiedenen Sprachen sowie einen Leitfaden für die Einreise mit Tieren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Bei einer Bissverletzung durch ein Tier aus der Ukraine muss man die Wunde waschen und desinfizieren, sofort einen Arzt oder (bei gebissenen Tieren) einen Tierarzt aufsuchen und auf das Tollwutrisiko hinweisen.
Kinder von Geflüchteten aus der Ukraine können in Kitas in der Stadt Zürich betreut werden. Vorläufig bis Ende Juni 2022 erfolgen die Anmeldung und Subventionierung vereinfacht und möglichst unbürokratisch.
Weitere Informationen erhält man beim Support Kontraktmanagement, Tel. +41 44 412 66 20. Auf der Homepage des Sozialdepartements gibt es zudem eine Anleitung dazu, wie man einen Kita-Platz finden kann.
Integration und Vernetzung
Um Personen mit Status S im Kanton Zürich möglichst rasch und unkompliziert den Zugang zu Integrationsmassnahmen zu ermöglichen, fördern Kanton und Gemeinden geflüchtete Personen aus der Ukraine genauso wie vorläufig Aufgenommene (Status F) und anerkannte Flüchtlinge (Status B) in den bestehenden Strukturen des Fördersystems für Geflüchtete (Integrationsagenda des Kantons Zürich IAZH).
Bei Personen, die offiziell der Stadt Zürich zugewiesen wurden und Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe haben, erfolgt die Anmeldung für diese Angebote (Deutschkurse, Arbeitsintegration, etc.) über die Sozialberatung der Fachorganisation AOZ.
Personen, die in Zürich wohnen und nicht im Rahmen der Sozialhilfe unterstützt werden, können sich direkt für Deutschkurse anmelden und tragen die Kosten für die Teilnahme selber. Die Integrationsförderung der Stadt Zürich bietet eine Übersicht der Kurse in einer Online-Deutschkursdatenbank.
In Zürich gibt es zahlreiche städtische sowie private soziale Institutionen und Unterstützungsangebote. Der Wegweiser Soziales Angebot fasst diese übersichtlich zusammen.
Die MAPS Züri Agenda informiert in verschiedenen Sprachen (u.a. auch auf Russisch) über das günstige oder kostenlose Kultur- und Freizeitangebot in der Stadt Zürich.
Der Online-Stadtführer Zürich unbezahlbar gibt einen Überblick über kostenlose Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten in der Stadt.
Die Zürcher Gemeinschaftszentren (GZ) bieten ein vielfältiges soziokulturelles Angebot.
Weitere Informationen
Die mehrsprachige Info-Line der Fachorganisation AOZ für Geflüchtete aus der Ukraine beantwortet Fragen zur Ankunft und zur aktuellen Situation im Kanton Zürich auch auf Ukrainisch und Russisch per Telefon, SMS oder WhatsApp unter +41 79 942 62 59 und +41 79 729 56 23.
Weitere Informationen und Ausführungen finden Sie auf folgenden Websites: