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Stadtrat ordnet aufgrund äusserst knappem Resultat Nachzählung für den Gemeinderat im Kreis 9 an

Medienmitteilung

Die Listengruppe 08 (EVP) hat bei den Erneuerungswahlen des Gemeinderats vom 9. Februar 2014 gemäss Auszählung im Wahlkreis 9 das 5%-Quorum erreicht und damit erneut den Einzug ins Parlament geschafft. Das Resultat fiel allerdings äusserst knapp aus, nur eine einzige Stimme hat dazu den Ausschlag gegeben. Der Stadtrat ordnet deshalb auf Antrag des Zentralwahlbüros im Wahlkreis 9 eine Nachzählung an.

12. Februar 2014

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte (GPR) kann die wahlleitende Behörde die Auswertungsergebnisse der Wahlbüros überprüfen und berichtigen. Bei einem knappen Ausgang ordnet sie eine Nachzählung an (§ 75 Abs. 3). Beim von der Listengruppe 08 im Wahlkreis 9 erreichten Wähleranteil von 5,00 Prozent (8616 Stimmen) handelt es sich eindeutig um einen knappen Ausgang im Sinne des GPR. Knapper könnte das Resultat nicht ausfallen.

Es liegen zwar keinerlei Hinweise auf Unregelmässigkeiten oder auffällige Abweichungen vor. Dennoch hat das Zentralwahlbüro den Antrag auf Nachzählung gestellt. Eine formelle Überprüfung rechtfertigt sich jedenfalls aufgrund der im GPR vorgesehenen Anordnung einer Nachzählung bei einem knappen Ausgang. Auch das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 1. Oktober 2009 festgehalten, dass bei Wahlen und Abstimmungen Zählfehler grundsätzlich nicht unwahrscheinlich sind. Zudem ist die Tragweite des am Sonntag ermittelten Resultats hoch: Die 5,00 Prozent Wähleranteil der Listengruppe 08 im Wahlkreis 9 führen dazu, dass der EVP nach dem Neuen Zürcher Zuteilungsverfahren für die Legislatur 2014–2018 drei Sitze im Gemeinderat zustehen. Sollte sich aufgrund einer Nachzählung herausstellen, dass die Listengruppe 08 das 5%-Quorum im Wahlkreis 9 nicht erreicht hat, so müsste das Neue Zürcher Zuteilungsverfahren erneut durchgeführt werden, worauf sich die Sitzverteilung auf die Parteien (Oberzuteilung) in jedem Fall ändern würde, möglicherweise auch die Sitzverteilung pro Wahlkreis (Unterzuteilung).

Aufgrund der Knappheit des Resultats der Gemeinderatswahl im Wahlkreis 9 und der möglichen Tragweite einer Resultatkorrektur ordnet der Stadtrat als wahlleitende Behörde auf Antrag des Zentralwahlbüros eine Nachzählung aller Gemeinderatswahlzettel des Wahlkreises 9 an. Die Nachzählung findet am Donnerstag, 13. Februar 2014, unter der Leitung der Stadtkanzlei im Stadthaus im Musiksaal statt. Sie nimmt voraussichtlich den ganzen Tag in Anspruch; rund sechzig Personen aus allen Wahlkreisen sind im Einsatz, 13°992 Wahlzettel müssen überprüft werden. Das Ergebnis der Nachzählung wird vom Zentralwahlbüro erwahrt und voraussichtlich am Freitag um 14 Uhr bekannt gegeben.

Das Zentralwahlbüro setzt sich aus der Stadtpräsidentin (als Präsidentin des Zentralwahlbüros), aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Kreiswahlbüros sowie aus der Stadtschreiberin (als Sekretärin des Zentralwahlbüros) zusammen.

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