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Ab 2017 werden die Stimmlokale reduziert

Medienmitteilung

Bereits über 80 Prozent der Stimmberechtigten stimmen brieflich ab. Die fünfzig Stimmlokale weisen dagegen zum Teil sehr tiefe Frequenzen auf und verursachen zusätzlichen Aufwand. Deren Anzahl wird daher ab 2017 auf einen zeitgemässen Bedarf reduziert. Im Grundsatz steht am Sonntag mindestens ein Stimmlokal je Wahlkreis zur Verfügung.

28. September 2016

Die Stadt Zürich verfügt bislang über ein sehr dichtes Netz an Stimmlokalen: am Samstag stehen insgesamt dreizehn und am Sonntag 42 Stimmlokale zur Verfügung. Eine Grosszahl der Stimmlokale weist tiefe Frequenzen auf. Lediglich drei der wahlkreisgebundenen Stimmlokale werden von 450 bis 800 Stimmenden genutzt, nur weitere vier werden von 350 bis 450 Stimmenden frequentiert. In allen übrigen Stimmlokalen geben weniger als 350 Personen ihre Stimme ab, in 25 Fällen sogar weniger als 150 Personen. Die grosse Mehrheit der Stimmlokale wird von weniger als zwei Prozent der Stimmenden des entsprechenden Wahlkreises genutzt.

Eine einzelne Stimmabgabe kann in einem Stimmlokal mit sehr tiefen Frequenzen bis zu 5 Franken Aufwand verursachen. Die hohe Anzahl der Stimmlokale verursacht auch immer wieder Wartezeiten in der Auszählorganisation. Müssen weniger Stimmlokale angefahren werden, treffen die Urnen früher im Auszähllokal ein und die Resultatermittlung kann speditiver erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe hat sich etabliert

Von der im Jahr 1994 eingeführten Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe machten in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt jeweils rund 83 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten Gebrauch. Für die Stimmberechtigten ist die briefliche Stimmabgabe in vielerlei Hinsicht vorteilhaft: Sie ist ortsunabhängig, weniger zeitabhängig und portofrei. Allein in der Stadt Zürich gibt es 450 Briefkästen der Post.

Vergleichsauswertungen zeigen, dass in anderen grösseren Schweizer Städten mit einer markant geringeren Anzahl an Stimmlokalen der Anteil der brieflichen Stimmabgabe nochmals deutlich höher ausfällt und die verbleibenden Stimmlokale mit ihren entsprechend höheren Frequenzen in einem wesentlich besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.

Grundsätzlich mindestens ein Stimmlokal pro Wahlkreis, Hauptbahnhof für alle

Entsprechend wird auch die Stadt Zürich die Anzahl der Stimmlokale ab 2017 auf einen zeitgemässen Bedarf reduzieren. Im Grundsatz wird mindestens ein Stimmlokal pro Wahlkreis zur Verfügung gestellt. Es wurden jene Stimmlokale ausgewählt, die hohe Frequenzen aufweisen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind.

Für die persönliche, wahlkreisgebundene Stimmabgabe sind am Sonntag die folgenden vierzehn Standorte zwischen 10 und 12 Uhr geöffnet:

  • Wahlkreis 1 + 2: Schulhaus Lavater
  • Wahlkreis 3: Schulhaus Aemtler A
  • Wahlkreis 4 + 5: Turnhalle Feld und Schulhaus Kornhausbrücke
  • Wahlkreis 6: Schulhaus Rösli
  • Wahlkreis 7 + 8: Schulhaus Fluntern, Schulhaus Langmatt (Witikon) und Schulhaus Seefeld
  • Wahlkreis 9: Albisriederhaus
  • Wahlkreis 10: Pfarreizentrum Heilig Geist und Schulhaus Nordstrasse
  • Wahlkreis 11: Pestalozzi-Bibliothek Oerlikon und Genossenschaftssiedlung Ruggächern
  • Wahlkreis 12: Schulhaus Auhof

Auf die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe am Samstag wird mit Ausnahme des Hauptbahnhofs verzichtet, da sie an den anderen Standorten noch weniger in Anspruch genommen wird.

Das Stimmlokal im Hauptbahnhof steht den Stimmberechtigten aus allen Wahlkreisen offen. Es verfügt weiterhin über ausgedehnte Öffnungszeiten, am Samstag von 6.45 bis 17 Uhr und am Sonntag von 6.45 bis 10 Uhr. Mit je über tausend Stimmenden am Samstag und am Sonntag ist es bereits heute das mit Abstand meistfrequentierte Lokal.

Die Anpassungen werden auf den Urnengang vom 12. Februar 2017 umgesetzt.

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