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Per 1. Januar 2018 ist das digitale Amtsblatt rechtsverbindlich

Medienmitteilung

Mit der Inkraftsetzung der Publikationsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen wird das digitale Amtsblatt per 1. Januar 2018 zur rechtsverbindlichen Version der Amtlichen Mitteilungen. Neben der digitalen Ausgabe erscheint die gedruckte Version des Amtsblatts weiterhin jeden Mittwoch im Tagblatt der Stadt Zürich.

19. Dezember 2017

Die vom Gemeinderat am 10. Februar 2016 erlassene Publikationsverordnung (PubV, AS 170.520) und die Ausführungsbestimmungen zur Publikationsverordnung (AB PubV) treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Die Rechtsgrundlagen enthalten Bestimmungen zur Amtlichen Sammlung und dem Amtsblatt. Mit der Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen wird die elektronische Fassung der amtlichen Publikationen rechtsverbindlich.

Das digitale Amtsblatt erscheint jeden Mittwoch und kann unter www.stadt-zuerich.ch/amtsblatt als Gesamtausgabe im PDF-Format abgerufen werden. Mittels Suche können auch ältere Mitteilungen nach Stichworten und Rubriken durchsucht werden. Interessierte können das Amtsblatt als Newsletter abonnieren.

Neben der digitalen Version veröffentlicht die Stadt Zürich ihre amtlichen Mitteilungen weiterhin jeden Mittwoch im Tagblatt der Stadt Zürich.

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