Der Stadtrat versteht es als Daueraufgabe, die Organisation und Leistungen der Stadtverwaltung stetig auf Effizienz und Qualität zu überprüfen. Die zu erbringenden Leistungen und Aufgaben stehen im Vordergrund und die Organisation der Verwaltung leitet sich daraus ab und soll im Dienste von Bevölkerung und Unternehmen stetig an sich verändernde gesellschaftliche und regulatorische Anforderungen angepasst werden. In seinen «Strategien Zürich 2035» hat er die entsprechenden strategischen Ziele im Handlungsfeld «Interne Organisation» formuliert. Der Stadtrat beabsichtigt entsprechend, in der kommenden Legislatur Aufgabenstellungen, Prozessoptimierungen und Schnittstellen vertieft zu prüfen und allfällige Massnahmen in die Wege zu leiten.
Das seit anfangs 2018 in Kraft gesetzte kantonale Gemeindegesetz gibt dem Stadtrat neu die nötige Kompetenz, um die Art der städtischen Leistungserbringung flexibel an neue Anforderungen anzupassen und die Strukturen und Prozesse optimal und zeitgerecht auf die zu bewältigenden Aufgaben ausrichten zu können.
Der Stadtrat lehnt daher die Entgegennahme des gemeinderätlichen Postulats GR Nr. 2018/78 vom 28.02.2018 «Vorlage eines Berichts zur Reorganisation der Verwaltung» ab. Das Postulat gibt entgegen der geltenden Kompetenzordnung detaillierte Grundsätze und einen fixen Zeitplan vor, die der Stadtrat bei einer Verwaltungsreform zu berücksichtigen hätte.