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Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Urs Pauli rechtskräftig

Medienmitteilung

7. November 2018

Der Stadtrat beschloss im Mai 2017, das Arbeitsverhältnis mit dem damaligen Direktor von ERZ Entsorgung + Recycling Zürich, Urs Pauli, mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Grund waren verschiedene Versäumnisse, die gegenwärtig sowohl von einem externen Gutachter im Auftrag des Stadtrats als auch von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission des Gemeinderats untersucht werden.

Urs Pauli legte gegen den Stadtratsbeschluss Rekurs beim Bezirksrat Zürich ein. Dieser wies den Rekurs am 13. September 2018 ab. Bei der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, ist kein Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksrats eingegangen. Damit ist die fristlose Kündigung rechtskräftig geworden.

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