Am Freitagabend, 13. Juli 2018, verlieh Stadtpräsidentin Corine Mauch im Helmhaus Zürich den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Werk- und Atelierstipendien und das Stipendium für Kunstvermittlung. Damit wurde die Ausstellung der «Werk- und Atelierstipendien für Kunst 2018» eröffnet. Wie jedes Jahr bietet sie eine Momentaufnahme der Zürcher Kunstszene und lässt erkennen, welche Themen, Tendenzen und Theorien die Künstlerinnen und Künstler heute beschäftigen. Die Ausstellung dauert bis zum 2. September 2018.
Das Präsidialdepartement der Stadt Zürich schreibt im Rahmen der städtischen Kulturförderung im Bereich der Bildenden Kunst jährlich Werkstipendien und Atelieraufenthalte im Ausland aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich haben. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgte in einem zweistufigen Auswahlverfahren: Die Stipendienjury, bestehend aus Mitgliedern der Kommission für Bildende Kunst und Gastjurorinnen und -juroren, wählte in einem ersten Schritt aus den 180 gültig eingereichten Dokumentationen 35 Positionen aus. In einem zweiten Schritt jurierte sie vor den eingereichten Originalwerken der ausgewählten Künstlerinnen und Künstler im Helmhaus.
Werk- und Atelierstipendien der Stadt Zürich 2018
Auf Antrag der Stipendienjury spricht die Stadt Zürich den folgenden Künstlerinnen und Künstlern ein Werkstipendium von je 18 000 Franken zu: Nicole Bachmann, Jean-Charles de Quillacq, Matthias Gabi, William Lutz, Alexandra Navratil, Karin Schwarzbek, Markus Weggenmann, Agnès Wyler, Simon Wyss.
Atelier-Aufenthalte in Paris, Genua und Kunming gehen an: Gilles Jacot, Mathias Renner, Lynne Kouassi, Julia Geröcs / Gabriel Studerus und Robert Steinberger.
Stipendium für Kunstvermittlung im Bereich Bildende Kunst
Das Stipendium für Kunstvermittlung im Bereich Bildende Kunst ist Ausdruck der Bedeutung, die qualifizierten Formen der Vermittlung von Gegenwartskunst im Rahmen der Kunstförderung zugemessen wird. Dieses Stipendium in der Höhe von 10 000 Franken wird Aoife Rosenmeyer zugesprochen.