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Rassismus von der Wirkung her verstehen

Medienmitteilung

Ergebnisse und Empfehlungen des dritten Rassismusberichts

Der dritte Rassismusbericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe der Stadt Zürich richtet den Fokus auf die Wirkung von Diskriminierungen. Denn Rassismus zeigt sich nicht nur in strafrechtlich relevanten Übergriffen, sondern kann auch die Folge scheinbar neutraler Handlungen und Routinen sein.

8. Juni 2018

Unter der Leitung der Integrationsförderung wurde nach 2009 und 2013 der dritte Rassismusbericht durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe erarbeitet. Er fokussiert auf ein Verständnis von Rassismus, das sich nicht nur auf strafrechtlich relevante Handlungen Einzelner bezieht, sondern auch subjektiv wahrgenommene Wirkungen von Diskriminierungen berücksichtigt. Diese können individuell durch Personen verursacht sein oder durch Strukturen, die den gleichberechtigten Zugang der gesamten Bevölkerung zu einer Dienstleistung erschweren. Die Arbeitsgruppe empfiehlt der städtischen Verwaltung, aufmerksam zu sein gegenüber unbeabsichtigten diskriminierenden Wirkungen der eigenen Tätigkeiten.

Rassismus im Alltag ansprechen und Betroffene stärken

Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass seit dem ersten Rassismusbericht 2009 innerhalb der Stadtverwaltung die Sensibilität gegenüber rassistischer Diskriminierung gestiegen ist. Wird Rassismus einzig als Einzelfallproblem verstanden, das eine eindeutig ideologisch motivierte und strafrechtlich relevante Handlung voraussetzt, bleiben viele subjektive Diskriminierungserfahrungen von Betroffenen ausgeklammert. Die Arbeitsgruppe plädiert für ein Verständnis von Rassismus, das sich an den Wirkungen orientiert. Wie eine solche Anti-Diskriminierungsarbeit aussehen kann, zeigt der Bericht am Beispiel der Offenen Jugendarbeit Zürich (OJA). Mit Fachwissen und Aufmerksamkeit gegenüber Ausgrenzungen gelingt es der OJA, Rassismus im betrieblichen Alltag aktiv anzusprechen und von Rassismus betroffene Jugendliche zu stärken.

Die Verwaltung hat Verantwortung

Wie in den früheren Berichten widmet sich auch der Rassismusbericht 2017 exemplarisch einzelnen Verwaltungsbereichen, diesmal ausgewählten Institutionen der Gesundheits- und Altersversorgung. Die im Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) angesiedelten Betriebe haben schon früh Diversität zum Thema gemacht. Dennoch zeigen sich Spannungsfelder, die eine ständige Achtsamkeit im Hinblick auf mögliche Ausgrenzungserfahrungen erfordern. Als diesbezüglich beispielhaft bewertet die Arbeitsgruppe die in den Pflegezentren und den Alterszentren durchgeführten Ethikforen. Sie bieten die Möglichkeit, interdisziplinär und hierarchieübergreifend schwierige Situationen im Betriebsalltag aufzugreifen. Dazu gehören auch Diskriminierungsvorfälle.

Regelmässige Berichterstattung an den Stadtrat

2007 ist die Stadt Zürich der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus beigetreten. Sie hat sich damit zur Umsetzung eines Aktionsplans verpflichtet. Dazu wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die dem Stadtrat alle vier Jahre Bericht erstattet und die sich regelmässig mit Organisationen der Zivilgesellschaft austauscht.

Im Rückblick auf die Rassismusberichte 2009 und 2013 hält die Arbeitsgruppe in ihrem aktuellem Bericht anerkennend fest, dass zahlreiche Empfehlungen umgesetzt wurden. Eine entsprechende Übersicht findet sich im Anhang zum Rassismusbericht 2017.