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Verleihung des Schweizer Filmpreises 2020 und «Woche der Nominierten» in Zürich finden nicht statt

Medienmitteilung

Die Verleihung des Schweizer Filmpreises am 27. März 2020 in Zürich sowie die «Woche der Nominierten» vom 23. bis 29. März 2020 in Zürich und Genf werden nicht durchgeführt.

11. März 2020

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und seine Partner SRG SSR sowie die Association «Quartz» Genève Zürich entschieden, auf die Durchführung der Verleihung des Schweizer Filmpreises 2020 am 27. März in Zürich zu verzichten. Die in der Woche vom 23. bis 29. März im Zürcher Filmpodium und in den Genfer Cinémas du Grütli geplante «Woche der Nominierten» findet in der Folge ebenfalls nicht statt. Sie war als Rahmenprogramm zur Preisverleihung vorgesehen und hätte dem Publikum Gelegenheit bieten sollen, in einen direkten Dialog mit den Filmschaffenden zu treten.

Informationen zum Schweizer Filmpreis und «Woche der Nominierten»

Der Schweizer Filmpreis findet jährlich abwechselnd in Zürich und Genf statt und wird vom Bundesamt für Kultur vergeben. Im Rahmen der Association «Quartz» Genève Zürich unterstützen die Stadt Zürich sowie der Kanton und die Stadt Genf die Verleihung des Schweizer Filmpreises und sind gemeinsam für die Organisation der «Woche der Nominierten» verantwortlich. Seit 2016 beteiligt sich auch der Kanton Zürich an deren Kosten.

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