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Sammlung Bührle: Stadt und Kanton unterstützen weitere Forschung und Verbesserung der Vermittlung

Medienmitteilung

Stadt und Kanton Zürich begrüssen die Debatte rund um einen angemessenen Umgang mit der historisch belasteten Sammlung Bührle im neuen Erweiterungsbau des Kunsthauses. Sie unterstützen weiterführende historische Forschung und Forderungen nach einer Verbesserung der diesbezüglichen Vermittlung im Kunsthaus. Zur Provenienzforschung der ans Kunsthaus ausgeliehen Werke der Sammlung Bührle soll eine unabhängige Evaluation durchgeführt werden.

10. November 2021

Der Umgang mit der Sammlung Bührle wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Mit der Eröffnung des Kunsthaus-Erweiterungsbaus hat diese Diskussion neue Aktualität erlangt. Stadt und Kanton Zürich begrüssen, dass die Diskussion durch die Anbindung der Sammlung Bührle an ein staatlich subventioniertes Museum und die damit verbundene Öffentlichkeit der Bilder an Beachtung gewonnen hat.

Am vergangenen Sonntag, 7. November 2021, wandten sich auch ehemalige Mitglieder und Mitarbeitende der «Bergier-Kommission» mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit. Stadt und Kanton begrüssen diesen Beitrag zur Debatte sowie die in der Mitteilung formulierten Forderungen an Stadt und Kanton Zürich sowie den Bund. Die Forderungen an Stadt und Kanton betreffen namentlich die Weiterführung der historischen Forschung, die Evaluation der Provenienzforschung, die die Stiftung Bührle geleistet hat, sowie die Weiterentwicklung des Dokumentationsraums zur Sammlung Bührle.

Weitere Forschung – auch zu den Provenienzen der Werke

Der durch Stadt und Kanton Zürich bei der Universität Zürich (Lehrstuhl Prof. Matthieu Leimgruber) in Auftrag gegebene Forschungsbericht bildet eine wichtige Grundlage für ergänzende Forschungen rund um die Sammlung Bührle. Der Bericht wird dementsprechend von den ehemaligen Mitgliedern und Mitarbeitenden der «Bergier-Kommission» gewürdigt. Bereits bei dessen Veröffentlichung im November 2020 betonten Stadt und Kanton, dass sie an jedem künftigen Forschungsprojekt interessiert seien, das einen Beitrag leiste, den Forschungsstand rund um die Sammlung Bührle zu ergänzen und die Diskussion zu bereichern. Stadt und Kanton sehen hier in erster Linie die staatlich getragenen Wissenschaftsinstitutionen in der Verantwortung. Diese sind dafür kompetent und grundsätzlich auch für die Finanzierung zuständig. Von Kanton und Stadt in Auftrag gegebene und direkt finanzierte Forschungen sollten nicht die Regel sein, können aber punktuell einen Anschub leisten. Für zwei konkrete Themen im Zusammenhang mit der Sammlung Bührle hat der Zürcher Stadtrat bereits im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen den Willen für eine Prüfung öffentlich signalisiert: zur Zwangsversorgung in der Schweiz und zum Arbeitslager Velten. Zu letzterem liegt derzeit noch ein Ablehnungsantrag aus dem Stadtparlament vor.

Bezüglich Provenienzforschung ging die Verantwortung dafür mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus an die Zürcher Kunstgesellschaft über. Das Archiv der Stiftung Sammlung Bührle wurde ins Kunsthaus überführt und ist Forschenden ohne Einschränkungen zugänglich. Stadt und Kanton wollen, dass eine unabhängige Evaluation der Provenienzforschung zu den ans Kunsthaus geliehenen Werken der Sammlung Bührle durchgeführt wird. Sie befinden sich mit der Zürcher Kunstgesellschaft im Austausch, wie eine solche unabhängig durchgeführt werden kann.

Weiterentwicklung der Vermittlung im Kunsthaus nötig

Der Dokumentationsraum zur Sammlung Bührle im Kunsthaus-Erweiterungsbau berücksichtigt die zentralen Erkenntnisse des von Stadt und Kanton bei der Universität Zürich in Auftrag gegebenen Forschungsberichts. Stadt und Kanton erwarten, dass der Raum weiterentwickelt wird und sich auf den jeweils aktuellen Forschungsstand bezieht. Zudem sollen zum Beispiel die Informationen zu den Provenienzen der Bilder mehr Gewicht erhalten. Wichtig ist auch, dass die Vermittlungsarbeit durch lebendigere Elemente ergänzt wird; etwa durch ausgebaute Veranstaltungen und Führungen. Der Beizug unabhängiger Expertinnen und Experten für die Vermittlung, wie ihn die Mitglieder und Mitarbeitenden der «Bergier-Kommission» fordern, soll geprüft werden.

Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus wird derzeit der Subventionsvertrag der Stadt – sie ist die Subventionsgeberin der öffentlichen Hand – mit der Zürcher Kunstgesellschaft erneuert. Der neue Subventionsvertrag wird auch Verpflichtungen in Bezug auf die Sammlung Bührle beinhalten, sowohl bezüglich der Provenienzforschung als auch bezüglich der Vermittlung der Forschungsergebnisse im Kunsthaus. Die Stadt wird zu gegebenem Zeitpunkt darüber informieren.

(Gemeinsame Medienmitteilung des Präsidialdepartements der Stadt Zürich und der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich)

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