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Neue Eckwerte für die Unterstützung vorläufig Aufgenommener

Medienmitteilung

Per 1. Juli 2018 werden vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt Zürich nach Asylfürsorgeverordnung und nicht mehr nach Sozialhilfe unterstützt. Das bedeutet punkto Integrationsleistungen eine Kostenverlagerung hin zu den Gemeinden. Für Zürich ist das aber kein Grund, erreichte Integrationserfolge aufs Spiel zu setzen.

20. April 2018

Das Stimmvolk im Kanton Zürich hat am 24. September 2017 entschieden, dass vorläufig Aufgenommene nur noch nach Asylfürsorge und nicht mehr wie bis anhin nach Sozialhilfegesetz unterstützt werden dürfen. Diese Änderung wird in der Stadt Zürich ab 1. Juli 2018 umgesetzt. Mit dem Systemwechsel werden zahlreiche Änderungen wirksam, vor allem hinsichtlich der Kostenbeteiligung durch den Kanton. Der Stadtrat erteilt der AOZ deshalb einen überarbeiteten Leistungsauftrag, der ihren veränderten Aufgaben nach dem Systemwechsel entspricht und die Eckwerte der Unterstützung nach Asylfürsorge festlegt.

Kostenverlagerung zulasten der Gemeinden

Notwendige wirtschaftliche Hilfe sowie die Finanzierung für Integrationsleistungen für vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich erfolgten bis anhin nach Sozialhilfegesetz. Die Kosten dafür wurden während der ersten zehn Jahre vollumfänglich durch den Kanton rückvergütet. Im neuen Regime kommt es nun zu einer Kostenverlagerung zulasten der Gemeinden: Neu werden die vorläufig Aufgenommenen nach Asylfürsorge unterstützt. Dafür erhalten die Gemeinden während sieben Jahren aktuell pro Person und Tag eine Pauschale von 36 Franken. Mit diesen Mitteln müssen sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit vorläufig Aufgenommenen finanziert werden. Allfällige zusätzliche Leistungen müssen vollumfänglich durch die Gemeinden bezahlt werden.

Integrationserfolge nicht aufs Spiel setzen

Für die Stadt Zürich war von Anfang an klar, dass die Integration auch in Zukunft oberste Priorität im Umgang mit vorläufig Aufgenommenen bleibt. Der Vorsteher des Sozialdepartements, Raphael Golta, erklärte heute Freitag, 20. April 2018, anlässlich einer Medienkonferenz: «Diese Menschen werden voraussichtlich für sehr lange Zeit oder sogar für immer in unserem Land leben. Jeder Tag, den wir bei ihrer Integration ungenutzt verstreichen lassen, ist ein verlorener. Und verringert die Chancen der Betroffenen, schnellstmöglich selbständig für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können.»

In Zürich gelten damit bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen drei wichtige Grundsätze für die Integration:

  1. Keine Unterbringung von vorläufig Aufgenommenen in Kollektivunterkünften.
  2. Die verfügbaren finanziellen Mittel müssen eine minimale gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
  3. Massnahmen für die soziale und berufliche Integration müssen finanziert werden.

Zürich lässt sich Integration etwas kosten

Aus diesem Grund wird die Stadt im Bereich Wohnen die Differenz zwischen den Leistungen nach Asylfürsorge und den Mietzinslimiten der Sozialhilfe auf eigene Rechnung finanzieren. So haben auch vorläufig Aufgenommene die Möglichkeit inmitten der Gesellschaft und selbständig zu wohnen. Zusätzlich dazu gibt es ergänzende Leistungen, die den neuen Grundbedarf von nur noch 690 Franken ergänzen. Ausserdem werden Massnahmen im Bereich der beruflichen Integration weiterhin finanziert.

Die für all die oben genannten Massnahmen geschätzten jährlichen Mehrkosten von rund 5,8 Millionen Franken begründet Raphael Golta so: «Selbständiges Wohnen, gesellschaftliche Teilhabe und die Möglichkeit, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, sind die wichtigsten Treiber der Integration. Wir können es uns langfristig schlichtweg nicht leisten, diese Menschen aus unserer Gesellschaft auszuschliessen. Und darum lohnt sich diese Investition auf jeden Fall.»

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