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Martin Waser weiterhin als VR-Präsident der Asyl-Organisation Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, für die Wahl von Martin Waser als Verwaltungsratspräsidenten der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) erneut eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Eine solche bestand bereits für die vergangene Amtsperiode von 2014 bis 2018.

20. Juni 2018

Die Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich legt in Art. 7 Ziff. 6 fest, dass der Stadtrat die Präsidentin oder den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Asyl-Organisation Zürich wählt. Für die Wahl von Martin Waser in dieses Amt war bereits im Jahr 2014, gestützt auf Art. 9 Abs. 3 der Verordnung über die städtischen Vertretungen in Organen von Drittinstitutionen (VVD), eine notwendige Ausnahmebewilligung durch den Gemeinderat erteilt worden. Da Martin Waser 2018 erneut zur Wahl für den Verwaltungsrat AOZ vorgeschlagen wird, ist eine neue Ausnahmebewilligung notwendig.

In der nächsten Amtsperiode erfolgen wichtige personelle Wechsel im Verwaltungsrat der AOZ. Mit der Wiederwahl des amtierenden Verwaltungsratspräsidenten kann die Konstanz im Gremium sichergestellt werden. Martin Wasers langjährige Erfahrung als Verwaltungsratspräsident und seine fundierten Kenntnisse des Asylwesens sowie der AOZ werden dabei von grossem Vorteil sein.

 

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