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Stadt Zürich finanziert Ertragsausfall von Betreuungseinrichtungen

Medienmitteilung

Eltern, die ihre Kinder wegen der Coronavirus-Krise selbst betreuen, müssen die Kosten für den Betreuungsplatz nicht zahlen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Mitte März vorerst bis Ende April.

2. April 2020

Seit Beginn der Coronavirus-Krise befinden sich Betreuungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter in einer schwierigen Situation: Sie müssen als systemrelevante Einrichtungen den Betrieb aufrechterhalten, gleichzeitig sind die Eltern dazu aufgerufen, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Um Eltern und Einrichtungen finanziell zu entlasten, übernimmt die Stadt Zürich die Kosten für die nicht genutzten Betreuungsplätze. Die Finanzierung gilt rückwirkend ab Mitte März und erfolgt vorerst bis Ende April subsidiär zu allfälligen übergeordneten Finanzierungshilfen. Die betroffenen Eltern werden von ihren Betreuungseinrichtungen diesbezüglich in den nächsten Tagen informiert werden.

Das Sozialdepartement der Stadt Zürich finanziert rückwirkend ab 16. März 2020 vorerst bis Ende April die Elternbeiträge für aufgrund der Coronavirus-Krise derzeit nicht genutzte Betreuungsplätze in Kitas und Tagesfamilien der Stadt Zürich. Das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich hat die Betreuungskosten der städtischen Betreuung in den rund 100 Volksschulen bereits per 16. März 2020 sistiert. Nun werden auch die rund 30 privaten Horte und Mittagstische analog der Massnahme des Sozialdepartements der Stadt Zürich ebenfalls finanziell entlastet.

Kitas und Eltern in der Krise entlasten

Die Unterstützung des Sozialdepartements erlaubt es den rund 350 Kitas und knapp 90 Tagesfamilien, dass sie Eltern, die ihre Kinder aufgrund der Coronavirus-Krise selber betreuen, die Kosten für die Betreuung erlassen. Das Finanzierungsmodell gilt sowohl für subventionierte sowie Vollzahler-Plätze aller Einrichtungen, die einen Kontraktvereinbarung mit dem Sozialdepartement haben. Kitas, die noch über keinen Kontrakt verfügen, haben die Möglichkeit dies unkompliziert und schnell nachzuholen, um die Finanzierungshilfen ebenfalls in Anspruch nehmen zu können. Die Basis der Finanzierung bildet das Finanzierungsmodell für subventionierte Plätze und der entsprechenden Normkostensatz

Vorfinanzierung subsidiär zu allfälligen Bundes- und Kantonsmitteln

Die Finanzierung der Stadt Zürich erfolgt unter der Annahme, dass auch der Bund und der Kanton Zürich Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter erarbeiten. Die Stadt Zürich finanziert die vollständigen Ertragsausfälle im Sinne einer Vorfinanzierung und wird im Anschluss allfällige übergeordnete finanzielle Unterstützungen von Bund oder Kanton Zürich entsprechend zurückfordern.

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