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Beiträge an Sozialberatung und Treuhanddienst von Pro Infirmis

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Leistungen von Pro Infirmis Zürich für die Jahre 2021 bis 2024 jährlich mit maximal 333 500 Franken zu unterstützen.

17. Juni 2020

Eine Behinderung bedeutet für die Direktbetroffenen und ihre Familien eine anspruchsvolle Lebenssituation und stellt sie und ihr Umfeld immer wieder vor neue Herausforderungen und Fragen. Die Sozialberatung der Behindertenorganisation Pro Infirmis Zürich leistet Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen für die individuelle Lebensgestaltung und fördert damit die Integration der Betroffenen. Der Treuhanddienst steht Menschen bei, die aufgrund ihrer Behinderung ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten nicht selbstständig erledigen können.

Wie bisher soll Pro Infirmis auch in den Jahren 2021 bis 2024 durch die Stadt Zürich für die Erbringung dieser Leistungen unterstützt werden. Die Leistungen kommen nur Klientinnen und Klienten des Amts für Zusatzleistungen zur AHV/IV, der Sozialen Dienste und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugute, die keine IV-Rente beziehen. Weil die Nachfrage nach Sozialberatungen zwar zugenommen hat, diejenige nach Treuhanddiensten aber rückläufig ist, verringert sich die jährliche finanzielle Unterstützung um 13 900 Franken. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat darum neu einen jährlichen leistungsabhängigen Beitrag von maximal 333 500 Franken.

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