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Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer

Medienmitteilung

Eine weitere Massnahme des Stadtrats zur Unterstützung der Wirtschaft in der Coronavirus-Krise: Die Stadt Zürich bietet Selbständigerwerbenden und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern ab sofort unbürokratische, schnelle Hilfe an. Sie können bis zum 13. April 2020 einen Antrag für Nothilfe stellen. Damit soll die Zeit bis zum Erhalt der von Bund und Kanton in Aussicht gestellten Finanzmittel überbrückt werden.

27. März 2020

Die Massnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken, treffen viele Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer besonders hart: Ihre Einnahmen gehen stark zurück oder bleiben ganz aus. In der Stadt Zürich gibt es rund 30 000 Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer, ein erheblicher Teil von ihnen ist aktuell direkt oder indirekt von betriebseinschränkenden Verordnungen des Bundes betroffen. Die verschiedenen Massnahmen von Bund und Kanton zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus werden vielen Unternehmen eine finanzielle Linderung verschaffen. Jedoch kann es bis Mitte oder Ende April dauern, bis entsprechende Mittel bei den betroffenen Unternehmen effektiv eintreffen.

Unbürokratische, rasche Hilfe für Unternehmen mit bis zu zwei Vollzeitstellen

Die Stadt Zürich bietet deshalb Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern rasche und unbürokratische Unterstützung: Ab heute Freitag, 27. März 2020, findet sich auf www.stadt-zuerich.ch/ku-nothilfe das Antragsformular für Nothilfe für mittellose Kleinstunternehmende. Gesuche können bis 13. April 2020 per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Erste Auszahlungen sind bereits ab Mitte nächster Woche möglich. Ab Montag, 30. März 2020, berät unter 044 412 61 62 eine Hotline die Betroffenen. 

Ausgerichtet wird eine vorerst einmalige Pauschale von 2500 Franken pro Gesuch. Beiträge erhalten Selbständigerwerbende sowie geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstunternehmen mit maximal zwei Vollzeitstellenwerten, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dringend auf einen finanziellen Beitrag zur Überbrückung bis zum Erhalt anderer Mittel angewiesen sind. Voraussetzung für die Nothilfe ist zudem, dass mit dem selbständigen Erwerb ein Jahreseinkommen von mindestens 25 000 Franken erzielt worden ist und dass keine anderen Einkommen oder liquide Vermögenswerte in namhafter Höhe vorhanden sind. So darf eine Einzelperson ein jährliches Erwerbseinkommen aus unselbständiger Haupt- oder Nebenerwerbstätigkeit oder Ersatzeinkommen von maximal 37 500 Franken und weniger liquide Mittel als 10 000 Franken zur Verfügung haben. Bei einer Ehegemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft liegen die Grenzen bei maximal 55 000 Franken beziehungsweise weniger als 12 000 Franken. 

15 Millionen Franken – 4 Millionen davon aus ZKB-Jubiläumsdividende des Kantons

Für die Finanzierung hat der Stadtrat einen Objektkredit in der Höhe von 11 Millionen Franken bewilligt als Ergänzung zu vier Millionen Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende des Kantons, die der Zürcher Regierungsrat der Stadt Zürich für die Nothilfe zur Verfügung stellt. Operativ abgewickelt wird die Nothilfe für Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer in der Stadt Zürich durch die Sozialen Dienste – in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Präsidialdepartements.

Die Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer ist eine von mehreren Massnahmen des Stadtrats, um die Zürcher Wirtschaft bei der Bewältigung der grossen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise zu unterstützen. Der Stadtrat beobachtet die Situation laufend, um allfällige weitere subsidiäre Unterstützungshilfen zu Bund und Kanton lancieren zu können. 

Über die bereits beschlossenen Massnahmen orientiert die Website www.stadt-zuerich.ch/coronavirus (Bereich «Wirtschaft»). Dort finden Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende auch weitere hilfreiche Informationen und Angebote. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Zürich steht den lokalen Unternehmen ebenfalls mit Rat zur Seite.

 

(Aktualisierung vom 1. April 2020: Anpassung Eingabefrist)

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