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Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer: dritte und vierte Runde

Medienmitteilung

Auch mit den aktuellen Lockerungen können viele Selbständigerwerbende ihre Geschäftstätigkeit nur unter Einschränkungen öffnen. Viele Betroffene werden weiterhin auf ergänzende finanzielle Unterstützung angewiesen sein, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Stadtrat hat deshalb eine dritte und vierte Runde an Nothilfe-Beiträgen freigegeben.

13. Mai 2020

Der Stadtrat hat im März 2020 die Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmende geschaffen (Medienmitteilung vom 27. März 2020) und diese im April um eine zweite Runde verlängert (Medienmitteilung vom 14. April 2020). Ziel ist es, Selbständigerwerbenden und Kleinstunternehmenden, deren wirtschaftliche Leistungserbringung durch den Corona-Lockdown nicht mehr möglich oder spürbar eingeschränkt wurde, eine Not-Überbrückung zu leisten und die Sozialhilfe zu entlasten.

Diese Ziele konnten bisher gut erreicht werden. Nachdem in den ersten zwei Wochen nach dem Lockdown die Neuanmeldungen für wirtschaftliche Sozialhilfe sprunghaft angestiegen waren (+300 %), haben sich diese mittlerweile auf einem Niveau eingependelt, das etwa 20 Prozent höher ist als noch vor dem Lockdown. Mit der KU-Nothilfe konnten in der ersten Runde 579 Gesuchstellende mit einer Pauschale von 2500 Franken unterstützt werden. Für die zweite Runde wurden bisher 403 Gesuche bewilligt. Damit wurden bisher insgesamt 2,45 Millionen Franken ausbezahlt.

Andauernde Einschränkungen trotz Lockerungen

Neben der Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmende haben auch die verschiedenen Massnahmen von Bund und Kanton vielen Betroffenen vorübergehend eine gewisse finanzielle Linderung verschafft. Allerdings endet insbesondere die Erwerbsausfallentschädigung für viele Selbständigerwerbende mit der Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie. Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmende können dann zwar ihre Geschäftstätigkeiten wiederaufnehmen, vielfach allerdings nur mit Einschränkungen. Die wenigsten werden innert kurzer Frist wieder den gewohnten Umsatz erzielen können und werden deshalb ergänzend zu ihren Einnahmen aus dem Erwerb weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Gleiche Berechtigungskriterien wie bisher

Aus diesem Grund wird die Stadt Zürich eine dritte und vierte Runde (Periode vom 17. Mai bis 16. Juni beziehungsweise vom 17. Juni bis 16. Juli 2020) der Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmende ausrichten – nach demselben Prinzip wie in den beiden ersten Runden. Selbständigerwerbende sowie geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstunternehmen mit maximal zwei Personen können innerhalb der jeweiligen Fristen ein Erst- oder erneutes Gesuch um Nothilfe stellen. Das Antragsformular für Nothilfe für mittellose Kleinstunternehmende sowie die Voraussetzungen für die Nothilfe finden sich unter www.stadt-zuerich.ch/ku-nothilfe. Weiterhin werden Betroffene zudem bei der Hotline mit der Nummer 044 412 61 62 sowie nach Terminanmeldung beim Schreibdienst beraten.

Die steht den lokalen Unternehmen ebenfalls mit Rat zur Seite. Informationen zu weiteren Massnahmen des Stadtrats zur Unterstützung der Zürcher Wirtschaft im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise sind unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft zu finden.

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