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Neues Schutzkonzept für Hallenbäder und Sommerbäder ab 26. Juni

Medienmitteilung

Ab Freitag, 26. Juni 2020, gilt in den städtischen Hallen- und Sommerbädern das überarbeitete Schutzkonzept. Die Badegäste sind aufgefordert, die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt eigenverantwortlich einzuhalten. Die Personenbeschränkungen werden in allen Bädern aufgehoben.

24. Juni 2020

Für die Hallenbäder und Sommerbäder der Stadt Zürich gelten ab Freitag, 26. Juni 2020, die überarbeiteten Schutzvorgaben, die unter sportamt.ch/schwimmen publiziert sind. Aufgrund der vom Bundesrat am 19. Juni beschlossenen Lockerungsmassnahmen wurde das Schutzkonzept für öffentliches Schwimmen angepasst:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Hallenbäder und Sommerbäder nach wie vor nicht betreten.
  • Hygieneregeln und Abstandsregeln (1,5 Meter Abstand) sind durch die Gäste unbedingt eigenverantwortlich einzuhalten, sowohl in den Liegebereichen wie auch im Wasser.

Für alle Hallenbäder und Sommerbäder werden daher die Personenbeschränkungen per 26. Juni 2020 aufgehoben. Zudem werden die Absperrungen beim Seebad Katzensee und beim Flussbad Au-Höngg abgebaut und so der freie Zugang wieder ermöglicht. Das Sportamt empfiehlt Gästen weiterhin, sich vor dem Badebesuch online oder vor Ort an der Kasse über die geltenden Regeln zu informieren. Unter sportamt.ch/badi-aktuell ist zudem der Belegungsstatus eines Bades ersichtlich, so dass Stosszeiten umgangen werden können.

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