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Was gilt im Sport in Zürich?

Medienmitteilung

Das Sportamt der Stadt Zürich hat die Schutzkonzepte für die Sport- und Badeanlagen gemäss den neuen Vorgaben des Bundesrats und des Kantons angepasst.

30. Oktober 2020

Die Sport- und Badeanlagen in der Stadt Zürich bleiben offen. Das Sportamt hat die Schutzkonzepte den neuen Vorgaben angepasst, so dass Sport in der Stadt Zürich unter strengen Schutzvorgaben weiterhin möglich ist. «Trotz einschneidender Einschränkungen können wir in der Stadt Zürich weiterhin ein breites Angebot für Sportlerinnen und Sportler sowie die Vereine anbieten», erklärt Sportminister Filippo Leutenegger, Vorsteher Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich.

Zürcherinnen und Zürcher können nach wie vor vielfältig individuell Sport treiben. Joggen auf den Laufstrecken und Finnenbahnen, Krafttraining auf den Zürifit-Anlagen, Wandern, Velofahren oder Biken sind möglich und auch die Leichtathletikanlagen können fürs Training genutzt werden. Grundsätzlich ist Sport ohne Körperkontakt erlaubt. Beim Sporttreiben im Freien ist zu beachten, dass entweder 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten oder eine Maske getragen werden muss.

Öffentliches Schwimmen in Hallenbädern und Schulschwimmanlagen

Alle Hallenbäder und fünf Schulschwimmanlagen sind nach wie vor für das öffentliche Schwimmen geöffnet, allerdings gilt eine Personenbeschränkung. Pro Bad wird im Rahmen des Schutzkonzepts eine bestimmte Anzahl Personen definiert. Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird der Belegungsstatus der Hallenbäder online publiziert: sportamt.ch/badi-aktuell.

In allen Badeanlagen gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Die Maske kann von Sportlerinnen und Sportlern nach dem Umziehen in der Garderobe deponiert werden. Die Saunas in den Hallenbädern City und Leimbach sowie das Dampfbad im Hallenbad Leimbach wurden aufgrund der knappen Platzverhältnisse geschlossen.

Bezüglich den Öffnungszeiten kann es zu Anpassungen in einzelnen Bäder kommen. Das Sportamt empfiehlt dringend, sich vor dem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten, allfällige Wartezeiten und die geltenden Schutzmassnahmen online zu informieren: www.sportamt.ch/schwimmen.

Öffentliches Eislaufen

Eislaufen auf den Eissportanlagen Heuried und Oerlikon ist mit Personenbeschränkungen möglich. Die Garderoben in den Eissportanlagen bleiben geschlossen und das «Chnebeln» findet nicht statt, da Körperkontakt im Sport aktuell nicht erlaubt ist. Auf allen Eissportanlagen und den Eisfeldern gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren.

Sport in Vereinen und Organisationen

Sportaktivitäten im Verein und in organisierten Gruppen sind unter Einschränkungen und mit Schutzkonzept in den städtischen Sport- und Badeanlagen weiterhin möglich. Für sie gelten spezielle Vorgaben.

Kinder- und Jugendsport

Für Trainings mit Teilnehmenden bis zum 16. Lebensjahr gibt es keine Einschränkungen. Es sind auch Kontaktsportarten erlaubt, Wettkämpfe hingegen nicht. Zu beachten ist hingegen, dass für Personen ab 12 Jahren auf den städtischen Sportanlagen Maskenpflicht auch auf dem Weg zu den Sportflächen gilt.

Breitensport

Sportarten ohne Körperkontakt oder Techniktraining von Personen ab dem 16. Lebensjahr sind in Gruppen bis maximal 15 Personen erlaubt. In Innenräumen muss pro Person zwingend 15 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Zudem muss beim Sport eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten werden. Im Freien muss eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten werden.   

Leistungssport / Profisport

Im Leistungssport sind Trainings und Wettkämpfe erlaubt. Dies unter den Voraussetzungen, dass die Sportlerinnen und Sportler einem nationalen Kader eines Sportverbands angehören (gemäss Vorgaben Swiss Olympic).

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