COVID-19: Informationen zu Badebesuch
Wichtige Informationen zum Besuch in den Hallenbädern
Bleib informiert!
Informationen für Besucherinnen und Besucher
www.sportamt.ch/schwimmen
Newsletter Badi-Info
Informationen für Vereine und Organisationen
Die Situation bleibt dynamisch. Seite aktualisiert am 14.01.2021, 11.30 Uhr
Hallenbäder geschlossen
Die Hallenbäder bleiben vom 22. Dezember 2020 bis mindestens 28. Februar 2021 fürs öffentliche Schwimmen geschlossen. Die Schliessung erfolgt aufgrund der vom Bundesrat verordneten Schliessung der Sportanlagen. Das Sportamt informiert im Newsletter Badi-Info oder unter www.sportamt.ch/schwimmen über Anpassungen oder die Wiedereröffnung.
Ausnahmeregelungen gibt es für Spitzensport sowie für organisierte Gruppen mit Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mit einer bestehenden Bewilligung sowie für den obligatorischen Schwimmunterricht. Detaillierte Informationen für Vereine und Gruppen sind online publiziert.
Verlängerung Sportabo Jahr und Sauna Jahr
Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Sportabo Jahr erhalten eine automatische Verlängerung ihres Abos für den Zeitraum mit Personenbeschränkung und den Zeitraum für die Schliessung der Hallenbäder.
- Personenbeschränkung (29.10.–21.12.2020): Kundinnen und Kunden erhalten 50 Prozent der Tage mit geltender Personenbeschränkung automatisch gutgeschrieben. Für den Zeitraum vom 29. Oktober bis 21. Dezember 2020 sind dies 27 Tage.
- Schliessung der Anlagen (ab 22.12.2020): Kundinnen und Kunden erhalten 100 Prozent der geschlossenen Tage automatisch gutgeschrieben.
Die Sauna-Abonnemente für die Hallenbäder City und Leimbach werden automatisch um die Zeit der Schliessung der Sauna verlängert.
Sie müssen somit für eine Verlängerung nichts unternehmen. Das Sportamt informiert nach Aufhebung der Schliessung auf der Webseite und im Badi-Info-Newsletter, um wie viele Tage die Abos verlängert werden.
Rückerstattung Sportabo Jahr und Sauna Jahr
Kundinnen und Kunden, die keine automatische Aboverlängerung wünschen, können ihr Sportabo Jahr oder Sauna Jahr online mit dem Rückerstattungsformular künden und erhalten eine anteilmässige Rückzahlung. Eine Pausierung ist leider nicht möglich.
Fragen und Antworten
Die Bundesverordnung vom 13. Januar 2021 sieht vor, dass sämtliche Sportanlagen - dazu gehören auch die Hallenbäder - vom 22. Dezember 2020 bis mindestens 28. Februar 2021 geschlossen bleiben.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in ihrem Wassersportverein trainieren. Unabhängig vom Verein, einem Kurs oder dem obligatorischen Schwimmunterricht stehen die Hallenbäder allerdings nicht für die öffentliche Nutzung zur Verfügung.
Temporäre Gebührenordnung
Nutzungsgebühren für das öffentliche Schwimmen während des eingeschränkten Betriebs der aufgrund der Coronapandemie.