COVID-19: Informationen zu den Bädern
Wichtige Informationen zum Besuch in den Hallen- und Freibädern
Bleib informiert!
Informationen für Besucherinnen und Besucher
www.sportamt.ch/schwimmen
Newsletter Badi-Info
Informationen für Vereine und Organisationen
Die Situation bleibt dynamisch. Seite aktualisiert am 13.09.2021, 10:00 Uhr
Besuch im Sommerbad
- Es gilt eine Personenbeschränkung. Freie Plätze werden unter sportamt.ch/badi-aktuell angezeigt
- Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden: Abstand halten im Wasser und im Trockenen, Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren in Innenräumen (Sanitäranlagen und Garderoben) und immer dann wenn der Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Für die Restaurants gelten die Regeln für die Gastronomie.
Platzangebot in den Freibädern
Beim Seebad Utoquai kann noch keine Unterscheidung zwischen Damen- und Herrenteil gemacht werden. Die Platzangebote des Flussbads Au-Höngg und des Seebads Katzensee werden anhand der Statusmeldungen «wenig besucht», «gut besucht», «sehr gut besucht» und «Bad ist voll, Wartezeiten» unter sportamt.ch/badi-aktuell publiziert.
Besuch im Hallenbad ab 13. September
Personen ab 16 Jahren müssen an der Kasse ihr gültiges Covid-Zertifikat und ihren Personalausweis vorweisen. Wie bisher gilt die Maskenpflicht bis in die Garderoben.
Das Hallenbad City ist bis mindestens 24. Oktober 2021 geschlossen.
So schützen wir uns

Zertifikatspflicht
Im Hallenbad: Personen ab 16 Jahren müssen ab 13. September 2021 für den Besuch im Hallenbad ein gültiges Covid-Zertifikat und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren
Im Hallenbad: Maskenpflicht gilt bis zur Garderobe. Schwimmerinnen und Schwimmer in Badebekleidung dürfen ihre Maske in den Garderoben deponieren. Trainerinnen und Trainer sowie Kursleitungen und Lehrpersonen müssen in der Schwimmhalle immer Maske tragen.
Im Sommerbad: in Innenräumen wie Garderoben und Sanitäranlagen, oder immer dann wenn der Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Abstand halten
Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Badegästen – sowohl im Wasser wie auch auf dem Trockenen.

Gründlich Hände mit Seife waschen
Halten Sie sich auch im Bad an die Hygieneempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und waschen Sie die Hände gründlich mit Seife.

Bei Symptomen sofort testen lassen und zu Hause bleiben
Besuchen Sie das Bad nur symptomfrei.
Infos für Vereine, Kurse und organisierte Gruppen
Detaillierte Informationen für Vereine und Gruppen sind online publiziert.
Sportabo kündigen
Kundinnen und Kunden die ihr Sportabo zurückgeben möchten, können ihr Abo online mit dem Rückerstattungsformular kündigen. Sie erhalten den Kaufpreis pro rata zurückerstattet. Ein Unterbruch des Abonnements während der Dauer der Zertifikatspflicht ist hingegen nicht möglich.
Fragen und Antworten
Ja. Auch Personen die regelmässig im Hallenbad Schwimmen müssen bei jedem Besuch ihr Covid-Zertifikat an der Kasse vorweisen. Die Zertifikate für geimpfte, getestete oder genesene Personen sind unterschiedlich lange gültig. Beim Scannen der Zertifikate wird die Gültigkeitsdauer nicht überprüft. Beim Sportabo kann kein Zertifikat hinterlegt werden, da die Abos übertragbar sind.
Die geltenden Regeln für Vereine sind online auf der Seite Covid19: Informationen für Sportvereine publiziert.
Ja. Personen ab 16 Jahren müssen an der Kasse im Hallenbad ab dem 13. September ein gültiges Covid-Zertifikat und einen gültigen Personalausweis vorweisen. Bis das Zertifikat an der Kasse kontrolliert wurde, gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Nach der Kontrolle kann auf die Maske verzichtet werden.
Nein. Im Sommerbad ist kein Zertifikat notwendig. Die Freibäder können wie bisher ohne Zertifikat besucht werden. Dort gilt weiterhin: Abstand halten im Wasser und im Trockenen, Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren in Innenräumen (Sanitäranlagen und Garderoben) und immer dann wenn der Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage des Bundes gelten für Aktivitäten in Innenräumen strengere Vorgaben als für Aktivitäten im Freien.
Nein. Mit der Einführung der Zertifikatspflicht werden in den Hallenbädern keine Kontaktdaten erhoben. Wie bisher werden in den Sommerbädern ebenfalls keine Kontaktdaten erhoben.
Für die Restaurantbetriebe in den Bädern gelten die Covid-Bestimmungen für die Gastronomie.
Schutzkonzepte
Alle Schutzkonzepte sind auf der Covid-Übersichtsseite zu finden.