COVID-19: Informationen zu den Bädern
Wichtige Informationen zum Besuch in den Hallen- und Freibädern
Bleib informiert!
Informationen zum Badebesuch ab 19. April werden am Samstag publiziert.
Informationen für Besucherinnen und Besucher
www.sportamt.ch/schwimmen
Newsletter Badi-Info
Informationen für Vereine und Organisationen
Die Situation bleibt dynamisch. Seite aktualisiert am 15.04.2021, 15.50 Uhr
Informationen zum Badebesuch ab 19. April werden am Samstag publiziert.
Besuch im Sommerbad
Das Seebad Utoquai öffnet am 10. April und das Freibad Seebach am 17. April. Der Saisonstart der anderen fünfzehn Sommerbäder ist wie folgt geplant: Das Freibad Letzigraben soll am 1. Mai öffnen, alle anderen städtischen Sommerbäder am 13. Mai.
- Es gilt eine Personenbeschränkung. Ob es freie Plätze hat oder nicht, wird ab Saisonstart online angegeben.
- Die Nutzung der Anlagen ist teilweise eingeschränkt. Weitere Informationen dazu sind beim jeweiligen Bad publiziert und werden laufend aktualisiert.
- Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden: Abstand halten im Wasser und im Trockenen, Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren bis zur Garderobe.
Link zu den Öffnungszeiten und Details Vorsaisonbetrieb
Link zu den Öffnungszeiten und Details Vorsaisonbetrieb |
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Seebad Utoquai |
Freibad Seebach |
Besuch im Hallenbad
Schwimmen zu Therapiezwecken
Ab 12. März ist das Wärmebad Käferberg täglich für die therapeutische Nutzung geöffnet.
- Zugelassen sind Personen, die über eine aktuelle ärztliche Verordnung für eine Wasser- oder Schwimmtherapie verfügen. Wer keine aktuelle ärztliche Verordnung an der Kasse vorweisen kann, erhält keinen Zutritt ins Bad.
- Amtlichen Ausweis für die Kontrolle der Personalangaben an der Kasse mitbringen.
- Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden: Abstand halten im Wasser und im Trockenen, Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren bis zur Garderobe.
Link zu den Öffnungszeiten
Link zu den Öffnungszeiten |
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Wärmebad Käferberg |
Öffentliches Schwimmen für 10- bis 20-Jährige
Ab 1. März sind die Hallenbäder Bläsi, City, Leimbach und Oerlikon für Personen von 10 bis 20 Jahren offen. Die Bäder sind über Mittag, am Abend, am Mittwochnachmittag und am Wochenende offen. Die Nutzung der Nichtschwimmerbecken und Sprungbecken kann eingeschränkt sein. Die detaillierten Öffnungszeiten auf den Webseiten der einzelnen Bäder publiziert.
- Zugelassen sind Personen von 10 bis 20 Jahren. Kinder unter 10 Jahren haben beim öffentlichen Schwimmen keinen Zutritt.
- Amtlichen Ausweis für die Alterskontrolle an der Kasse mitbringen.
- Schutzmassnahmen müssen eingehalten werden: Abstand halten im Wasser und im Trockenen, Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren bis zur Garderobe
- Kinder und Jugendlichen müssen schwimmen können und die Anlage selbständig und in Eigenverantwortung nutzen. Begleitpersonen sind nicht zugelassen.
Öffentliches Schwimmen
Link zu den Öffnungszeiten |
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Hallenbad Bläsi |
Hallenbad City |
Hallenbad Leimbach |
Hallenbad Oerlikon |
So schützen wir uns

Maske tragen
Es gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Schwimmerinnen und Schwimmer in Badebekleidung dürfen ihre Maske in den Garderoben deponieren. Trainerinnen und Trainer sowie Kursleitungen tragen ausserhalb der Becken eine Maske.

Abstand halten
Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Badegästen – sowohl im Wasser wie auch auf dem Trockenen.

Gründlich Hände mit Seife waschen
Halten Sie sich auch im Bad an die Hygieneempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und waschen Sie die Hände gründlich mit Seife.

Bei Symptomen zuhause bleiben
Besuchen Sie das Bad nur symptomfrei.
Infos für Vereine, Kurse und organisierte Gruppen
Weiterhin möglich sind Trainings im Bereich Spitzensport sowie für organisierte Gruppen mit Kinder und Jugendliche (Jahrgang 2001 und jünger) mit einer bestehenden Bewilligung sowie der obligatorische Schwimmunterricht. Am Vereinstraining oder an Kursen können auch Kinder unter 10 Jahren teilnehmen. Detaillierte Informationen für Vereine und Gruppen sind online publiziert.
Sportabo und Eintritte
Das Sportabo Saison kann ab sofort bezogen werden. Das Sportamt empfiehlt, Sportabos wie auch Kombi-Karten im Onlineshop zu kaufen. An den Kassen können Abos wie auch Kombi-Karten und Einzeleintritte erst ab Öffnung des jeweiligen Bads gekauft werden.
Das Sportabo Jahr wird voraussichtlich ab regulärem Saisonbeginn vom 13. Mai wieder im Onlineshop angeboten.
Verlängerung Sportabo Jahr und Sauna Jahr
Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Sportabo Jahr erhalten eine automatische Verlängerung ihres Abos für den Zeitraum mit Personenbeschränkung und den Zeitraum für die Schliessung der Hallenbäder.
- Personenbeschränkung (29.10.–21.12.2020): Kundinnen und Kunden erhalten 50 Prozent der Tage mit geltender Personenbeschränkung automatisch gutgeschrieben. Für den Zeitraum vom 29. Oktober bis 21. Dezember 2020 sind dies 27 Tage.
- Schliessung der Anlagen (ab 22.12.2020): Kundinnen und Kunden erhalten 100 Prozent der geschlossenen Tage automatisch gutgeschrieben.
Die Sauna-Abonnemente für die Hallenbäder City und Leimbach werden automatisch um die Zeit der Schliessung der Sauna verlängert.
Sie müssen somit für eine Verlängerung nichts unternehmen. Das Sportamt informiert nach Aufhebung der Schliessung auf der Webseite und im Badi-Info-Newsletter, um wie viele Tage die Abos verlängert werden.
Rückerstattung Sportabo Jahr und Sauna Jahr
Kundinnen und Kunden, die keine automatische Aboverlängerung wünschen, können ihr Sportabo Jahr oder Sauna Jahr online mit dem Rückerstattungsformular künden und erhalten eine anteilmässige Rückzahlung. Eine Pausierung ist leider nicht möglich.
Fragen und Antworten
Die Bundesvorgaben erlauben ab dem 1. März Sportaktivitäten in Innenräumen nur für Personen bis 20 Jahre (Jahrgang 2001 und jünger). Zusätzlich gilt in der Badeordnung, dass nur Kinder ab 10 Jahre ohne Begleitung ins Hallenbad dürfen. An der Kassen wird das Alter anhand eines amtlichen Ausweises kontrolliert.
Am Vereinstraining oder an Kursen können Personen mit Jahrgang 2001 und jünger teilnehmen.
Grundsätzlich gilt in allen städtischen Hallenbädern und Schulschwimmanlagen eine Maskenpflicht ab 12 Jahren. Schwimmerinnen und Schwimmer in Badekleidung dürfen die Maske nach dem Umziehen ablegen und in der Garderobe deponieren. Trainerinnen und Trainer oder Kursleitungen, die sich im Hallenbad aufhalten, tragen immer Maske.
Es gelten die gleichen Regeln wie im Hallenbad. Personen ab 12 Jahre müssen eine Maske tragen – ausser sie sind im Wasser. Die Maskenpflicht gilt in allen Bereichen, auch auf der Liegewiese.
Ja, sämtliche Bereiche der Sommerbäder, die geöffnet sind, können genutzt werden.
Kundinnen und Kunden mit gültigem Sportabo Jahr erhalten nach Vorweisen ihres Abos Zutritt zu den geöffneten Sommerbädern.
Für die Restaurantbetriebe in den Bädern gelten die Covid-Bestimmungen für die Gastronomie.
Die Hallenbäder sind nur für spezifische Personengruppen geöffnet, die Sommerbäder für alle. Für Personen unter 20 Jahren bestehen keine Vorgaben zur Beschränkung.
Temporäre Gebührenordnung
Nutzungsgebühren für das öffentliche Schwimmen während des eingeschränkten Betriebs der aufgrund der Coronapandemie.