Schulbetrieb und Lebensraum Schule
Schulstart
Anmeldung Kindergarten 2023/24

- Ende Januar erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigen die Kindergarten Anmeldung und weitere Informationen für Ihr 4-jähriges Kind.
- vorzeitige Einschulung ist im Kanton Zürich nicht möglich.
- Anmeldungen für die Betreuung können bereits ab Februar vorgenommen werden, Änderungen müssen bis spätestens 1. Juli eingereicht werden.
- Anfangs Juni werden stadtweit die Zuteilungsinformationen verschickt
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und unentgeltlich. Sofern Ihr Kind zwischen dem 01. August 2018 und dem 31. Juli 2019 geboren ist und Sie in unserem Schulkreis wohnen (Stichtag 4. Januar 2023), erhalten Sie ein Anmeldeformular für den Kindergarten mit detaillierten Informationen. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten oder ziehen Sie nach dem Stichtag in unseren Schulkreis, melden Sie sich bitte bei der Kreisschulbehörde.
Privater Kindergarten
Private Kindergärten sind bewilligungspflichtig. Falls Ihr Kind einen Privatkindergarten besuchen wird, teilen Sie uns den Namen sowie die Adresse mit. Die Eltern sind verpflichtet, der Kreisschulbehörde unaufgefordert eine Schulbestätigung bis 31. März zukommen zu lassen.
Allgemeine Informationen zum Kindergarten

Allgemeine Informationen zum Kindergarten finden Sie in der aufgeführten Linkliste.
Öffentlicher Kindergarten Stadt Zürich
Broschüre «Ihr Kind kommt in den Kindergarten»
«Bereit für den Kindergarten» Kriterien aus schulärztlicher Sicht
Informationen zur Zuteilung
1. Kindergarten / 1. und 4. Primarklasse und Übertritt 1. Sekundarklasse

Für die Zuteilung der Schüler*innen ist die Kreisschulbehörde zuständig. Beim Eintritt in den 1. Kindergarten und beim Übertritt in die 1. Primarklasse, 4. Primarklasse und 1. Sekundarklasse werden die Klassen neu zusammengesetzt. Bei der Klassenbildung sind wir an gesetzliche Vorgaben (Volksschulgesetz) gebunden und wir bilden die Klassen nach folgenden Kriterien:
- Ausgeglichene Klassengrössen innerhalb des Schulkreises und zwischen den Schulen und den Kindergärten
Zumutbarkeit des Schulweges für jedes Kind (Länge und Gefährlichkeit, Zusammenarbeit mit Verkehrsinstruktion Stadtpolizei Zürich)
Berücksichtigung des Wohnquartiers (wenn möglich besucht eine Gruppe von Nachbarskinder dieselbe Schule oder Kindergarten).
Rechtsgleiche Behandlung aller Kinder
Geschwister: Die Zuteilung der Geschwister in dieselbe Schule können wir aufgrund der Komplexität nicht berücksichtigen. Hingegen beachten wir die Wünsche der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Zwillingen oder Geschwister, wenn beide den Kindergarten besuchen. Sollen diese getrennt oder zusammen dem Kindergarten zugeteilt werden? Ein Vermerk auf der Kindergartenanmeldung genügt. Wenn wir keine Angaben haben, werden Geschwister und Zwillinge getrennt zugeteilt.
Schulweg: Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld! Unterstützen Sie Ihr Kind am Anfang und üben Sie den Weg mit Ihrem Kind ein. Wir gewährleisten einen zumutbaren, altersentsprechenden Schulweg und nehmen jeweils Rücksprache mit der Verkehrsinstruktion der Stadt Polizei.
Medizinische Einschränkungen: Hat Ihr Kind eine schwerwiegende Allergie? Oder eine medizinische Indikation? Bitte teilen Sie uns diese Information mit. Dies ist für uns wichtig zu wissen, damit sich Ihr Kind in der Schule sicher und wohlfühlen kann.
Gesuche: Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte haben das Recht ein Zuteilungsgesuch bis jeweils zum 31. März zu stellen: Kreisschulbehörde Uto, Ulmbergstrasse 1, Postfach, 8027 Zürich
Diese Anliegen können wir nicht berücksichtigen:
Zuteilungen mit Freunden oder Geschwister in dieselbe Schule oder Klasse, sowie Arbeitswege der Eltern, oder bestimmte Nachmittagsprofile (Gruppenzuteilung)
Aus den aufgeführten Gründen besteht kein Anspruch auf die Zuteilung in eine bestimmte Schule bzw. Kindergarten oder Klasse.
Online-Schulwegplaner
Mit Schulwegplaner können Sie den Schulweg der Kinder nach Sicherheitskriterien einfach planen.
Die Zuständigkeit für die Beurteilung der Schulwege im Online-Schulwegplaner liegt bei der Schulinstruktion der Stadtpolizei Zürich.
Sekundarschule

Im Schulkreis Uto gibt es 5 Sekundarschulen. Es kann vorkommen, dass die Schüler*innen nicht in das nächstgelegene Schulhaus eingeteilt werden und der Schulweg etwas länger ausfällt. Dazu geben wir ab einer Distanz von zwei Kilometern ein Schulwegabonnement ab. Das entsprechende Formular wird der Zuteilungsmitteilung beigelegt. Das Abonnement können Sie mit einem Passfoto auf der Kreisschulbehörde in Empfang nehmen.
Bei einer Umstufung von Sek A zu Sek B oder umgekehrt, behalten wir uns einen Schulhauswechsel vor, je nach Klassengrösse oder Konstellation.
Bei einer Rückkehr aus dem Gymnasium aufgrund der nicht bestandenen Probezeit wird die Zuteilung in die Schule erfolgen, in welcher es die Klassenbestände und Konstellationen erlauben.
Für die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium werden in der 6. Klasse Vorbereitungskurse angeboten. Details erhalten Sie von der Klassenlehrperson.
Allgemeine Informationen zur Sekundarstufe.
Umzug

Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich besagt, dass jedes Kind ein Anrecht auf Schulung hat. Der Anspruch auf den Schulbesuch gilt am Wohnort und ist unentgeltlich.
Wenn Sie umziehen, informieren Sie bitte so rasch als möglich die Lehrperson über das Umzugsdatum und geben die neue Wohnadresse mittels Mutationsformular bekannt. Falls Ihr Kind ein Betreuungsplatz hat, sollte der Umzug auch dort gemeldet werden.
Falls Sie aus der Stadt Zürich wegziehen, melden Sie Ihr Kind bei der neuen Schulgemeinde an.
Soll Ihr Kind weiterhin die Schule in der Stadt Zürich besuchen, ist ein Gesuch um Verbleib einzureichen. Die gesetzliche Regelung sieht dies nicht vor. Aufgrund der stark wachsenden Schülerzahlen in der Stadt, werden solche Gesuche nur in Ausnahmefällen bewilligt.
- Familienorganisatorische Gründe können wir nicht berücksichtigen.
- Der Schulbesuch wird kostenpflichtig sobald der Wohnort ausserhalb der Stadt Zürich ist.
- Transportkosten werden von uns nicht übernommen.
- Subventionen für die Betreuung gelten nicht mehr. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist bei der Betreuung.
Wechsel von Privatschule in die Volksschule

Eltern welche einen Wechsel für ihre Kinder aus einer Privatschule in die Volksschule wünschen, sollten sich mit uns in Verbindung setzen. Damit wir ihre Kinder in die richtige Klasse zuteilen können, benötigen wir von der Privatschule einen Schulbericht.
Sollte Ihr Kind auf das nächste Schuljahr in die Volksschule wechseln, benötigen wir den Schulbericht und für den Übertritt in die 1. Klasse eine Reifebestätigung bis spätestens 31. März des laufenden Jahres.
Formulare
Sie ziehen in unseren Schulkreis und haben ein schulpflichtiges Kind? Bitte melden Sie uns Ihren Umzug frühzeitig.
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt melden Sie den Umzug in Ihrer Schule und verlangen ein Mutationsformular.
Bei einem Zuzug oder bei einem Wechsel in die Volksschule reichen Sie uns folgendes Formular ein:
Prüfungsvorbereitungskurse für Gymnasien und Mittelschulen

Alle Primar- und Sekundarschulen im Schulkreis Uto bieten Kurse für die Aufnahmeprüfungen ans Gymnasium und an die Mittelschulen an.
Sämtliche Informationen erhalten Sie direkt in der Schule.
Jokertage
Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie insbesondere Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern und Projektwochen keine Jokertage bezogen werden können.
Die Schüler*innen sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet.
Die Verantwortung für die Kontrolle von Jokertagen liegt bei den Schulleitungen.
Hinweis: Die Sorgeberechtigten sind für die Abmeldung in der Betreuung selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden.
Tagesschulen
Aktuell gibt es im Schulkreis Uto drei Pilotschulen, welche als Tagesschulen geführt werden. Dies sind die Schulen:
- Aegerten
- Neubühl
- Hans Asper
Im Herbst 22 wurde in einer Volksabstimmung beschlossen, dass alle Stadtzürcher Schulen künftig als Tagesschulen geführt werden. Die flächendeckende Einführung findet etappenweise statt. Im Schulkreis Uto werden ab Schuljahr 23/24 folgende zwei weiteren Schulen aufs Tagesschulmodell umstellen:
- Allmend
- Rebhügel
Ziel ist, dass die flächendeckende Einführung bis zum Schuljahr 30/31 abgeschlossen ist.
Unterricht
Lehrplan 21

Die Schulen im Kanton Zürich arbeiten nach dem Lehrplan 21.
Der Schulkreis Uto hat in Zusammenarbeit mit der PHZH ein Grundlagenpapier erstellt, welches Merkmale eines guten, kompetenzorientierten Unterrichts nach Lehrplan 21 enthält. Mit diesem Merkblatt wurde eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage für die Lehrpersonen, die Schulleitungen und die Behörden des Schulkreises Uto geschaffen.
Adl - Altersdurchmischtes Lernen
AdL ist ein pädagogisches Lernmodell, wobei Schüler*innen aus zwei bis drei Jahrgangsklassen zu einer jahrgangsübergreifenden, altersdurchmischten Lerngruppe zusammengelegt werden.
Bereits die Kindergartenstufe gründet auf einem jahrgangsübergreifenden Lernverständnis.
Aktuell führen verschiedene Schulen im Schulkreis AdL-Klassen. Der Entscheid über die Bildung einer AdL-Klasse liegt bei der Kreisschulbehörde und wird im Rahmen der Klassenbildung vorgenommen.
Time-Win
Im Schulkreis Uto wird ein Time-Win Angebot geführt. Dieses Angebot bietet die Möglichkeit einer vorübergehenden, separativen Beschulung. Es ist ein niederschwelliges Angebot und kann von Schüler*innen der 6.-9. Klasse in anspruchsvollen Schulsituationen, vor allem im Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten genutzt werden.
Waldkindergarten

Im Schulkreis Uto gibt es den Waldkindergarten Manegg. Die Schüler*innen können die Vormittage im Wald verbringen und erhalten so viele Optionen zur Bewegung an der frischen Luft und sinnliche Spiel- und Entdeckungsmöglichkeiten. Die Plätze sind für Schüler*innen im Einzugsgebiet der Schule Manegg vorgesehen. Aus den eingegangenen Anmeldungen werden die Plätze zugelost.
QUIMS

QUIMS ist ein kantonales Programm zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Es unterstützt Schulen mit vielen Schüler*innen aus fremdsprachigen, zugewanderten und sozial benachteiligten Familien.
QUIMS-Schulen im Schulkreis Uto sind:
- Aegerten
- Falletsche
- Lavater
- Leimbach
- Sihlweid
UBBF
Das Pilotprojekt "Umsetzung Begabungs- und Begabtenförderung in der Stadt Zürich" (UBBF) läuft seit dem Schuljahr 18/19 und hat eine Neuausrichtung der Begabungs- und Begabtenförderung zum Ziel.
Im Schulkreis Uto haben wir folgende Pilotschulen:
- Bachtobel
- Bühl
- Gabler
TiK/TiO
Der Schulkreis Uto führt in Kooperation mit dem Zentrum für Gehör und Sprache Zürich und der Sek 3 TiK und TiO Klassen. Es handelt sich dabei um Teilintegrationsklassen, welche speziell für Schüler*innen mit einer Hörbeeinträchtigung geschaffen wurden.
Diese Klassen befinden sich in den Schulen:
- Hans Asper
- Wollishofen Im Lee
Aufnahmeklassen

Für Schüler*innen der 2.-9. Klasse, welche über keine oder geringe Deutschkenntnisse verfügen, führt der Schulkreis Uto Aufnahmeklassen. Das Ziel der Aufnahmeklasse ist die erfolgreiche Integration in eine Regelklasse. Aktuell verfügen folgende Schulen über eine Aufnahmeklasse:
- Gabler
- Neubühl
- Rebhügel
- Wollishofen Im Lee
Betreuung

Jede Schule hat während der Schulzeit und den Schulferien ein Betreuungsangebot.
Auf «Mein Konto» können Sie im Service «Schulische Betreuung verwalten» Betreuungsangebote buchen und Ihr Kind für die Ferienbetreuung oder unterrichtsfreie Tage anmelden.
Um den Service aktivieren und nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig. Alle Informationen zur Registrierung, zum Service, zu den Betreuungsangeboten und -tarifen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Betreuung.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Änderungen schriftlich einzugeben. Wenden Sie sich hierfür an das Betreuungspersonal.
Elternratgeber
Die Kreisschulbehörde Uto hat mit einer Arbeitsgruppe den Elternratgeber "Erziehung braucht Mut" entwickelt. Die Broschüre enthält Erziehungsthemen, welche in vielen Familien immer wieder für Diskussionen sorgen. Dazu sind jeweils Tipps und Richtlinien formuliert und auch allfällige Fachstellen aufgeführt.
Weitere Informationen
8027 Zürich
Mo, Di und Do von 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Mi, 9.00-17.00 Uhr
Fr, 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
An öffentlichen Feiertagen sowie Sechseläuten und Knabenschiessen haben wir geschlossen.
In den Schulferien gelten verkürzte Öffnungszeiten.