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Stadt unterstützt freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern

Medienmitteilung

Gesuche können online eingereicht werden

Am 1. September 2018 tritt die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern in Kraft. Ab dann können Eigentümerinnen und Eigentümer innert 60 Tagen ihre Beitragsgesuche über den städtischen Online-Schalter «Mein Konto» einreichen.

6. August 2018

In den nächsten Tagen erhalten rund 12 000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften oder Stockwerkeigentum ein Schreiben von der Fachstelle Schallschutzfenster des Tiefbauamts der Stadt Zürich. Darin erfahren die Angeschriebenen, wie sie vorgehen müssen, um städtische Beiträge an den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern zu erhalten. Denn ab dem 1. September 2018 haben die Eigentümerschaften von Liegenschaften oder Stockwerkeigentum, deren Lärmbelastung zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegen, 60 Tage Zeit die Beitragsgesuche zu stellen (STRB Nr. 569/2018).

Ende August 2018 erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer einen zweiten Brief mit einem persönlichen Zugangscode, um elektronisch ein Gesuch zu stellen. Nach der Anmeldung beziehungsweise Registrierung beim städtischen Online-Schalter «Mein Konto» können die geforderten Dokumente hochgeladen werden. Diese werden von der Fachstelle Schallschutzfenster geprüft und die Rückzahlung nach den Vorgaben der Verordnung berechnet.

Austausch und Bearbeitung erfolgen digital

Der Austausch mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durchgehend digital. Dazu kommuniziert die Eigentümerschaft mit der Verwaltung über «Mein Konto», den zentralen Online-Zugang zu den Dienstleistungen der Stadt Zürich. Die durch die Eigentümerschaft hochgeladenen Informationen wie Pläne oder Abrechnungen werden verwaltungsintern digital weiterverarbeitet, die Entscheide werden über die Mitteilungsfunktion in «Mein Konto» der Eigentümerschaft direkt online zurückgemeldet.

Für die Anmeldung bei «Mein-Konto» ist eine E-Mail-Adresse erforderlich. Personen, die keine E-Mail-Adresse besitzen, können sich bei der Fachstelle Schallschutzfenster direkt melden. Die Angaben werden ebenfalls im zweiten Schreiben Ende August bekannt gegeben.