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Angepasstes Nutzungskonzept für den Sechseläutenplatz

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat das Nutzungskonzept für den Sechseläutenplatz aufgrund der Volksabstimmung angepasst.

6. Februar 2019

Im Juni 2018 hat die Stadtzürcher Stimmbevölkerung die Initiative «Freier Sechseläutenplatz» abgelehnt und dem Gegenvorschlag des Gemeinderats zugestimmt. Der Stadtrat hat die neuen Bestimmungen nun in das Nutzungskonzept einfliessen lassen. Wichtigster Punkt ist, dass der Platz während der Hälfte des Jahres und vorwiegend ausserhalb der Sommermonate genutzt werden darf. In der übrigen Zeit soll der Platz der Bevölkerung vollumfänglich und unentgeltlich zur Verfügung stehen. Dies war im Eröffnungsjahr 2014 nicht der Fall und hat zu Unverständnis in der Bevölkerung geführt.

Demgegenüber entsprechen die bisherigen traditionellen Veranstaltungen einem Bedürfnis vieler Menschen in der Stadt. Sie sind eine kulturelle und wirtschaftliche Bereicherung im Zentrum Zürichs.

Folgende Nutzungsgrundsätze gelten ab dem Jahr 2019:

  • Unverändert bleibt der Grundsatz, dass der Sechseläutenplatz in erster Linie für die alltägliche Nutzung freigehalten werden soll. Die Auf- und Abbauzeit zählt zur Belegungsdauer von Veranstaltungen. Werbe- beziehungsweise Reklamenutzungen werden gemäss offiziellen Konzepten der Reklameanlagen bewilligt.
  • Zum Schutz der Bäume sind die Bauminseln bei Auf- und Abbau von Veranstaltungen gegen ein Befahren und Deponieren von Waren und Materialien mit geeigneten Absperrungen zu schützen. Während Veranstaltungen gelten die Bauminseln als Fluchtkorridore und sind von jeglicher Infrastruktur und Waren freizuhalten.
  • Die Veranstaltungen sollen den Sechseläutenplatz an höchstens 180 Tagen pro Kalenderjahr belegen. Neu ist aufgrund der Annahme des Gegenvorschlags die Einschränkung während der Sommermonate: Zwischen 1. Juni und 30. September können höchstens an 45 Tagen Veranstaltungen bewilligt werden.
  • Der Stadtrat wird weiterhin das Sechseläuten, den Circus Knie im Frühling, das Zurich Film Festival, das «Zürifäscht», die Street Parade, die Kundgebung am 1. Mai, die Oper für alle und den Weihnachtsmarkt sowie neu auch die Eröffnung der Opernsaison bewilligen. In den Jahren in denen keine Grossveranstaltungen wie beispielsweise das «Zürifäscht» oder internationale Sportanlässe stattfinden – im Schnitt maximal alle zwei Jahre – kann zudem ein Herbstzirkus bewilligt werden.

So erfüllt der Sechseläutenplatz weiterhin zwei Zwecke: Er dient als Veranstaltungsort im Herzen der Stadt und als freier Stadtplatz mitten im Zentrum.

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