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Verlängerung der Bonusaktion für Abwasser und Abfall

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Infrastrukturpreise für Abfall und Abwasser für weitere zwei Jahre gesenkt zu halten.

4. September 2019

ERZ Entsorgung + Recycling Zürich hat in den Bereichen Abwasser und Abfall über Jahre sehr hohe Reserven angehäuft. Der Gemeinderat beschloss daher 2016 eine Bonusaktion auf den Infrastrukturpreis für Abfall von 50 Prozent für die Jahre 2017–2019, um die Reserven abzubauen. In einem zweiten Schritt beschloss der Gemeinderat, den Infrastrukturpreis für Abwasser für die Jahre 2018 und 2019 ganz zu erlassen. Ausserdem beauftragte der Gemeinderat den Stadtrat mit einer Motion, die Verordnung über die Preise zur Abwasserbewirtschaftung und die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung so anzupassen, dass die Reserven generell sinken und sich auf einem gesunden Niveau stabilisieren.

Die Frist, um die Verordnungen anzupassen, läuft am 6. September 2019 ab. Aufgrund neuer politischer Forderungen, verzögert sich aber die Umsetzung der Motion. Die Verzögerung der Umsetzung wird durch folgende Faktoren ausgelöst: Eine Motion betreffend die Finanzierung der Entsorgung von Grünabfall über den Infrastrukturpreis sowie neue kantonale Anforderungen im Abwasserbereich. Um die Zeit für die Einarbeitung dieser neuen Forderungen in die Verordnungen zu gewinnen, wird der Stadtrat dem Gemeinderat einen Antrag auf Fristerstreckung einreichen.

Da die Motion nicht fristgerecht umgesetzt werden kann, bleiben die hohen Finanzreserven von ERZ Abwasser und ERZ Abfall vorerst bestehen. Um den weiteren Reservenaufbau zu mindern, sollen deshalb die Ende 2019 auslaufenden Bonusaktionen bei den Abwasser- und Abfallgebühren um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Beim Abwasser führt dies über zwei Jahre zu einem Gebührenausfall von rund 48 Millionen Franken, beim Abfall sind es rund 30 Millionen Franken. Ab 2022 sollen die geänderten Gebührentarifverordnungen die neue und definitive Grundlage für eine angemessene Finanzierung der beiden Entsorgungsbereiche bilden.

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