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Revidierter Fernwärmetarif der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die Revision des Fernwärmetarifs beschlossen. Das neue Tarifmodell tritt per 2022 in Kraft. Die Bindung an den Ölpreis wird aufgehoben, stattdessen werden die effektiven Energieproduktionskosten verrechnet. Dies sichert die Wirtschaftlichkeit des Fernwärmebetriebs. Die Tarifumstellung führt zu einer moderaten Erhöhung der Preise. Ein neuer Zuschlag für nicht korrekt eingestellte Heizanlagen schafft Anreize für mehr Energieeffizienz.

9. Dezember 2020

Der Stadtrat hat ein revidiertes Tarifmodell für die Fernwärme der Stadt Zürich beschlossen. Unverändert bleibt die Zusammensetzung des Tarifs aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Anschlussgebühr:

  • Die Anschlussgebühr ist einmalig für den Bau des Anschlusses zu entrichten. Sie beträgt wie bisher rund einen Drittel der Anschlusskosten. Der Restbetrag wird über die Vertragsdauer amortisiert.
  • Der Leistungspreis wird anhand der abonnierten Leistung berechnet und finanziert die fixen Betriebskosten der Netzinfrastruktur.
  • Der Arbeitspreis deckt hauptsächlich die verbrauchsabhängigen Energiekosten.

Fernwärmetarif wird vom Ölpreis entkoppelt

Die Ölpreisbindung führte in der Vergangenheit zu hohen Erlösschwankungen bei der Fernwärme. Die tatsächlichen Kosten konnten nicht immer gedeckt werden, oder es entstanden Überschüsse. Der neue Tarif ist nicht mehr an den Ölpreis gebunden, sondern basiert auf den tatsächlichen Produktionskosten für die Energie. Er berücksichtigt ausserdem die Teuerung. Der Leistungspreis (für die Infrastruktur) wird gegenüber dem Arbeitspreis (für den Energieverbrauch) stärker gewichtet, um die hohen Infrastrukturkosten für das Fernwärmenetz besser abzubilden. Der Gesamttarif für die Kundinnen und Kunden erhöht sich über alle Kundensegmente hinweg um durchschnittlich 3,25 Prozent. Zwei Drittel der Erhöhung sind auf die Anpassung des Kehrichtabwärmepreises zurückzuführen, den das Kehrichtheizkraftwerk verrechnet, ein Drittel auf die Entkopplung des Fernwärmetarifs vom Ölpreis.

Energieeffizienz und Ökologie werden gefördert

Die höhere Gewichtung des Leistungspreises schafft Anreize, die abonnierte Leistung dem tatsächlichen Bedarf anzugleichen. Dadurch können sich mehr Liegenschaften anschliessen und das Netz kann insgesamt kostengünstiger betrieben werden. Zur Förderung der Energieeffizienz wird ein Rücklauftemperaturzuschlag eingeführt, der bei ineffizienten Anlagen erhoben wird. Denn wenn die Heizanlage einer angeschlossenen Liegenschaft nicht korrekt eingestellt ist, verursacht dies messbare Energieverluste. Auf diese wird künftig ein Zuschlag erhoben, der genannte Rücklauftemperaturzuschlag.

Kundinnen und Kunden können wie bislang Fernwärme aus bis zu 100 Prozent erneuerbarer Energieproduktion beziehen. Zudem wird in Zukunft die Möglichkeit geboten, Abwärme, zum Beispiel aus Kälteerzeugungsanlagen, ins Fernwärmenetz einzuspeisen.

Eigenwirtschaftsbetrieb Fernwärme

Gemäss Finanzhaushaltverordnung im Gemeindegesetz gilt ERZ Entsorgung + Recycling Zürich und damit auch die Fernwärme als Eigenwirtschaftsbetrieb. Folglich muss die Fernwärme kostendeckend und nach dem Verursacherprinzip arbeiten. Durch die Aufhebung der Ölpreisbindung wird der Fernwärmetarif weniger stark schwanken als in der Vergangenheit. Zudem bildet er die tatsächlichen Gestehungskosten ab. Die Wirtschaftlichkeit des neuen Tarifmodells ist von mehreren Stellen überprüft und bestätigt worden.

Förderbeiträge von Stadt und Kanton

Künftig können Kundinnen und Kunden aufgrund ihrer neuen Anschlüsse an das Fernwärmenetz städtische Förderbeiträge beanspruchen. Die Beiträge fliessen direkt an die Kundschaft und sind deshalb nicht im Tarifmodell berücksichtigt. Gleiches gilt für die kantonalen Förderbeiträge für Anschlüsse an Energieverbünde.

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