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Parkraumplanung und –bewirtschaftung

Strategische Planung Parkraum

Mit der Revision der städtischen Parkplatzverordnung, die seit 2016 in Kraft ist, und dem seit 2022 geltenden kommunalen Richtplan Verkehr hat die Stadt wichtige Eckpunkte für eine aktive Parkraumpolitik gesetzt. Basierend auf verschiedenen politischen Vorstössen ist die weitere Umsetzung konkretisiert worden. Im Zentrum stehen die lenkungswirksame und effiziente Nutzung, der Flächengewinn durch Kompensation von Parkplätzen in der blauen Zone, die Förderung autoarmen Wohnens und die Überprüfung von Parkplatzüberhängen bei städtischen Liegenschaften.

Massnahmen

Kompensation Parkplätze blaue Zone

Im Rahmen der Erstellung zusätzlicher Wohnparkplätze auf Privatgrund können im Strassenraum Blaue-Zone-Parkplätze für andere Nutzungen freigespielt werden. Mit der kontinuierlichen Verlagerung der Anwohnerparkplätze von der blauen Zone auf privaten Grund werden die frei werdenden Strassenflächen für Aufwertungen des Strassenraums nutzbar, also z.B. für Fussgängerflächen, Velostreifen, Busspuren, Güterumschlagplätze oder Strassenbäume.

Angemessene Gebühren für die Parkierung auf öffentlichem Grund

Die unterschiedlichen Regelungen des Parkierens auf öffentlichem Grund der Stadt Zürich sind zahlreich und nicht immer schlüssig. Hinzu kommen neue Mobilitätsangebote und verändertes Mobilitätsverhalten. Mit der neuen Parkkartenverordnung wird das bestehende Parkkartenangebot vereinfacht. Für Gewerbetreibende wird eine Jahresparkkarte geschaffen. Eine Parkkarte wird für den stationslosen Autoverleih kreiert. Zudem soll eine Nachtparkgebühr eingeführt werden.

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