Die Stadt Zürich ist eine attraktive Arbeitgeberin für jedes Alter. Mit dem flexiblen Altersrücktritt schafft der Stadtrat ein weiteres Angebot, das auf den Erhalt des Erfahrungsschatzes älterer Mitarbeitenden fokussiert. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten greift das Angebot den Wunsch nach mehr Flexibilität in der letzten Berufsphase auf.
Die neuen Optionen zum flexiblen Altersrücktritt leisten einen Beitrag, dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel in verschiedenen Branchen mit einem aktiven Generationenmanagement zu begegnen. Das ordentliche Pensionierungsalter und das Leistungsziel der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bleiben bestehen. Die Massnahmen zur Flexibilisierung des Altersrücktritts erfolgen freiwillig und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten.
Die wichtigsten Änderungen
Neu wird die Beschäftigung über das 65. Altersjahr hinaus ermöglicht. Die bisherige Begrenzung bis maximal zum 66. Altersjahr entfällt. Erfahrungen aus Pilotprojekten in städtischen Betrieben mit der Weiterbeschäftigung über das Pensionierungsalter hinaus sind durchweg positiv. Sowohl die teilnehmenden Betriebe als auch Mitarbeitende gaben gute Rückmeldungen zu diesem Angebot. Der Erhalt und der Transfer von Fachwissen konnten gewährleistet und die kurzfristige Entlastung bei Personalengpässen sichergestellt werden. Die Weiterentwicklung des flexiblen Altersrücktritts ermöglicht, diese positiven Effekte künftig stadtweit zu nutzen. Städtische Angestellte können ihre Versicherung bei der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) weiterführen und durch die Weiterarbeit ihre lebenslange Rente erhöhen.
Zudem werden mit dem flexiblen Altersrücktritt die Möglichkeiten für Altersteilzeit wie auch Funktionsänderung zur Entlastung im Alter (Bogenkarriere) gefördert. Um daraus entstehende Einbussen bei der Altersrente zu vermeiden, können Angestellte zum bisherigen versicherten Verdienst bei der PKZH versichert bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Stadt mit Arbeitgeberbeiträgen.
Die Umsetzung wird derzeit vorbereitet. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Weitere Informationen
Claudia Naegeli, Leiterin Kommunikation, Finanzdepartement, T +41 44 412 32 64, E-Mail claudia.naegeli(at)zuerich.ch