Aufgrund der per 1. Juli 2023 in Kraft getretenen kantonalen Bestimmungen (Kantonales Bürgerrechtsgesetz und Kantonale Bürgerrechtsverordnung) kommt es zu einer weiteren Formalisierung des Einbürgerungsverfahrens.
Einbürgerungsgebühren dürfen höchstens kostendeckend sein (sog. Kostendeckungs-prinzip). Die Überprüfung hat ergeben, dass in den letzten Jahren Einsparungen in den Bearbeitungskosten erzielt werden konnten. Auch die Formalisierung des Verfahrens auf kantonaler Ebene und dessen elektronische Abwicklung führen zu schlankeren Prozessen. Dies macht eine Revision der Verordnung über die Gebühren in Bürgerrechtsverfahren notwendig.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dass die Gebühr für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Personen über 25 Jahre von heute 1200 Franken auf 750 Franken gesenkt wird. Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre sollen weiterhin kostenlos in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen werden.
Weitere Informationen
Michael Lamatsch, stv. Stadtschreiber und Leiter Kanzleidienste, Stadtkanzlei, T +41 44 412 31 03, E-Mail michael.lamatsch(at)zuerich.ch, (14–15.30 Uhr)