Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Geltungsbereich der Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder (VAB) auf die Mitglieder des Stadtrats einzuschränken. Für die übrigen Behördenmitglieder, deren Abgangsleistungen bisher in der VAB geregelt sind (die Ombudsperson, die*der Datenschutzbeauftragte, die*der Direktor*in der Finanzkontrolle, Stadtamtsfrauen und Stadtammänner, die Friedensrichter*innen sowie die Präsident*innen der Kreisschulbehörden), sollen künftig die Bestimmungen der Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals (PR) betreffend Abfindung und Lohnfortzahlung nach Entlassung sinngemäss gelten (Art. 28-30 PR).
Mit dem Antrag an den Gemeinderat erfüllt der Stadtrat das Anliegen aus der Motion GR Nr. 2022/89. Bereits im November 2021 wurden die Abgangsleistungen für Stadt-rät*innen als Antwort auf die Motion (GR Nr. 2018/77) gekürzt. Die beiden Geschäfte bilden zusammen den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Keine goldenen Fallschirme», die im Frühling 2024 zur Abstimmung kommt.
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