Seit dem Jahr 2015 besteht auf dem Areal zwischen Geerenweg und Aargauerstrasse südlich des Bahnhofs Zürich-Altstetten ein provisorischer Durchgangsplatz für fahrende Jenische und Sinti. Im Jahr 2018 wurde der Platz vom südlichen auf den nördlichen Teil der Parzelle verschoben. Zugleich bewilligte der Stadtrat einen Objektkredit von 1,7 Millionen Franken (STRB Nr. 0619/2018). Darin enthalten waren 1,1 Millionen Franken für die Erschliessung des Areals mit Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen und ein Einnahmeverzicht von 0,6 Millionen Franken für entgangene Mieteinnahmen von 2018 bis 2023.
Beliebter Durchgangsplatz – Stadt beantragt Einnahmeverzicht
Seither konnte trotz umfangreicher Standortsuche kein anderer geeigneter Platz gefunden werden. Der bestehende Standort soll deshalb bis zum 31. März 2038 provisorisch weitergeführt werden. Das ist im Interesse der fahrenden Jenischen und Sinti, die den Durchgangsplatz sehr schätzen, und entspricht den Vorgaben des kantonalen Richtplans. Betrieben werden soll der Durchgangsplatz wie bis anhin durch Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ). Die stadtinterne Überlassung des Areals, das im Finanzvermögen geführt wird, wird ausgabenrechtlich wie eine Fremdmiete behandelt. Entsprechend muss für die Betriebszeit von 2023 bis 2038 ein erneuter Einnahmeverzicht genehmigt werden. Der bestehende Objektkredit soll um 3 177 556 Franken auf 4 886 131 Franken erhöht werden (Preisstand April 2018). Teuerungsbereinigt beträgt der gesamte Objektkredit neu 5 061 100 Franken für die Betriebsjahre 2018 bis 2038 inklusive der bereits 2018 erstellten Infrastruktur und Reserve.
Kompetente Betreuung und Anlaufstelle sicherstellen
Die Kosten für die Nutzung des Areals betragen für die Fahrenden pauschal 15 Franken pro Tag und Wohneinheit. Die Platzgebühren werden vor Ort eingezogen. Die Einnahmen decken einen Teil des Aufwands von ERZ für den Betrieb des Durchgangsplatzes. Darunter fällt die Sicherstellung, dass die Nutzungsordnung eingehalten wird, wobei insbesondere die Überprüfung der maximalen Nutzungsdauer von Bedeutung ist. Zu den weiteren Aufgaben von ERZ gehören Reinigungsarbeiten, die Instandhaltung der Infrastruktur und Pflege der Umgebung. Mit der Schaffung einer Vollzeitstelle für die Betreuung des Durchgangsplatzes kann ERZ eine kompetente Anlaufstelle zur Verfügung stellen. Die Stelle wird mittels Nachtragskredit I für das Budget 2024 eingereicht.
Weitere Informationen
Tobias Nussbaum, Mediensprecher ERZ, T +41 44 417 77 17, E-Mail tobias.nussbaum(at)zuerich.ch