An einer Stadtzürcher Schule erhielt die Schulleitung von einer Mitarbeitenden Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten durch eine Lehrperson. Schulleitung und Kreisschulbehörde haben umgehend den Kinderschutz der Stadtpolizei eingeschaltet sowie das Volksschulamt des Kantons Zürich informiert. In Absprache mit dem Volksschulamt wurde die Lehrperson im gegenseitigen Einvernehmen freigestellt. Für allfällig betroffene Kinder und ihre Eltern wurden Ansprechstellen geschaffen.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Für die Lehrperson gilt die Unschuldsvermutung.