Das Volksreferendum gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 3. April 2024 betreffend Teilrevision der Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder sowie des Personalrechts betreffend Abgangsleistungen an Behördenmitglieder wurde gemäss Referendumskomitee mit 2733 Unterschriften eingereicht. Für das Zustandekommen eines Volksreferendums auf kommunaler Ebene sind in der Stadt Zürich 2000 gültige Unterschriften notwendig. Nach der Einreichung werden so viele Unterschriften auf ihre Gültigkeit geprüft, bis die notwendige Zahl erreicht ist. Von den geprüften Unterschriften sind deren 2053 gemäss den gesetzlichen Anforderungen gültig.
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Thomas Bolleter, Stadtschreiber, Stadtkanzlei, T +41 44 412 31 00