Der Stadtrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft weiter erleichtern und Anliegen von parlamentarischen Vorstössen zu diesem Thema entsprechen. Er will einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einführen. Damit soll den Schwangeren die Vorbereitung auf die Geburt erleichtert werden.
Zudem sollen Eltern den Anspruch haben, bei Geburt oder Adoption ihr Pensum um 20 Prozent zu reduzieren. Was in der Stadtverwaltung bereits gelebte Praxis ist, soll gemäss der Forderung des Gemeinderats rechtlich verankert werden. Die Regelung sieht vor, dass der Beschäftigungsgrad nach der Reduktion mindestens 60 Prozent betragen und die Reduktion mit der Ausübung der Funktion vereinbar sein muss.
Der Stadtrat hat dem Gemeinderat die Einführung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs und den Anspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads zur Beratung beantragt. Gleichzeitig mit dem Antrag zur Änderung des Personalrechts hat der Stadtrat die damit zusammenhängenden Ausführungsbestimmungen beschlossen. Wann die Änderungen in Kraft treten werden, wird der Stadtrat nach Beschluss des Gemeinderats festlegen.
Mit dieser Vorlage wird die Abschreibung der Motionen Externer Link:GR Nr. 2022/37 und Externer Link:GR Nr. 2021/402 beim Gemeinderat beantragt.
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