Die Einfahrt in die Dreiwiesenstrasse in Richtung Zürichbergstrasse und Zoo ist ab Donnerstag, 27. März 2025, bei Einbahnverkehr nur Fahrzeugen mit einer Zufahrtsbewilligung erlaubt, ausgenommen sind Velos und Motorfahrräder.
Die verkehrliche Massnahme ist Teil des im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossenen «Verkehrskonzepts Zoo». Ziel des Konzepts ist es, die Quartierbevölkerung in der Umgebung des Zoos vor übermässigem Autoverkehr zu schützen sowie den öffentlichen Verkehr zu stärken. Mit der Zufahrtsberechtigung sollen Umwege für die Berechtigten verhindert werden.
Die Verkehrsvorschrift wurde am 26. Juni 2024 publiziert und ist rechtskräftig (vgl. amtliche Mitteilung vom 26. Juni 2024).
Die Zufahrtsbewilligung für 30 Franken pro Kalenderjahr kann online über
stadt-zuerich.ch/verkehrskonzept-zoo bestellt oder vor Ort bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr bezogen werden.
Berechtigt zum Bezug einer Zufahrtsbewilligung sind:
- Anwohnende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Beschäftigte und Gewerbetreibende im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Pächterinnen und Pächter von Familiengärten im Postleitzahlkreis 8044 Zürich
- Betreiberin oder Betreiber des Shuttle-Service für Zoobesuchende
Weitere Informationen
Chantal Stocker, Kommunikationsfachfrau
Dienstabteilung Verkehr
T +41 44 411 89 42
E-Mail dav-kommunikation@zuerich.ch