In der Erfolgsrechnung werden für den höher als geplant ausgefallenen Teuerungsausgleich der zentral budgetierten städtischen Lohnmassnahmen zusätzliche Mittel von 3,5 Millionen Franken benötigt. Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV benötigt im Bereich Langzeitpflege zusätzliche 7,9 Millionen Franken für die Restfinanzierung der Pflegekosten und Sonderpflege. Durch die hohe Anzahl an Gesuchen bei den Solidaritätsbeiträgen zugunsten der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen werden zusätzliche Budgetmittel von 2,3 Millionen Franken beantragt. Die übrigen Anträge von insgesamt 21,4* Millionen Franken verteilen sich auf einzelne Positionen in weiteren städtischen Organisationseinheiten.
In der Investitionsrechnung des Allgemeinen Haushalts werden insgesamt 13,0 Millionen Franken und bei den Eigenwirtschaftsbetrieben 2,6 Millionen Franken beantragt. Im Allgemeinen Haushalt entfällt unter anderem ein Betrag von 7,6 Millionen Franken bei Organisation und Informatik (OIZ) an. Dies für Aufwendungen im Rahmen der gesetzlich geforderten Umsetzung der Vorgaben der kantonalen «Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VeVV)» sowie für den Releasewechsel der städtischen Finanz- und Rechnungswesenlösung auf die Nachfolgeversionen SAP S/4HANA.
*Nicht 16,4 Millionen wie ursprünglich angegeben (Aktualisiert am 07.05.2025, 14 Uhr).
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