Die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) war ursprünglich eine Dienstabteilung des Sozialdepartements (SD), die für die Stadt und Dritte Aufgaben in den Bereichen Asyl, Flucht und Migration ausführte. Mit Gemeindebeschluss vom 5. Juni 2005 wurde die AOZ per 2006 in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Zürich umgewandelt. In den letzten zwanzig Jahren hat sich aufgrund zahlreicher externer und interner Entwicklungen sowie politischer Diskussionen ein grösserer Revisionsbedarf ergeben. Zudem verlangt der Gemeinderat mit einer Motion (GR Nr. 2020/273) eine Anpassung der Verordnung über die AOZ (VO AOZ).
Aus Sicht des Stadtrats soll die AOZ weiterhin als selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt sowohl für die Stadt wie auch Dritte – insbesondere Bund, Kantone und Gemeinden – Aufgaben erfüllen. So können Synergien genutzt werden und die AOZ nimmt als Fachorganisation und im Sinne der Stadt Einfluss auf Entwicklungen im Asyl-, Flucht- und Migrationsbereich.
Klarere Strukturen und neue Steuerungsinstrumente
Mit der Revision verfolgt der Stadtrat das Ziel, die AOZ als selbstständig öffentlich-rechtliche Anstalt politisch stärker zu legitimieren und nachhaltig zu verankern. Die Rollen und Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsrat der AOZ, dem Stadtrat und dem Gemeinderat werden dabei klarer definiert, wodurch die strategische Steuerung und Aufgabenteilung innerhalb der Organisation deutlich geschärft werden. Zugleich erhält der Gemeinderat neue und weitreichendere Instrumente im Bereich der Oberaufsicht. Dazu zählen beispielsweise die Genehmigung der Wahl des Verwaltungsrats.
Neue Rahmenordnung soll vom Gemeinderat genehmigt werden
Neu wird – zusätzlich zum bestehenden Leistungsauftrag – eine sogenannte Rahmenordnung geschaffen. Sie betrifft den Leistungsbereich ausserhalb des Pflichtbereichs. Der Stadtrat erlässt diese Rahmenordnung, die jeweils unter Einbezug des Verwaltungsrats der AOZ erarbeitet und vom Gemeinderat genehmigt wird. Damit erhält der Gemeinderat neue Möglichkeiten, auf städtische und externe Leistungsaufträge Einfluss zu nehmen – ein Anliegen, das auch durch ein gemeinderätliches Postulat (GR Nr. 2023/306) aufgegriffen wurde.
Zeitgemässe Finanzierung
Das Dotationskapital der AOZ betrug bei deren Ausgliederung im Jahr 2006 2 Millionen Franken. Damals betrug das Budget der AOZ rund 30 Millionen Franken jährlich. Aufgrund der Entwicklungen im Asyl, Flucht- und Migrationsbereich ist die Organisation nicht nur personell, sondern auch finanziell stark gewachsen. 2024 betrug das Budget der AOZ rund 600 Millionen Franken. Entsprechend soll die Organisation neu kapitalisiert werden: Das Dotationskapital soll zukünftig 70 Millionen Franken betragen. Damit trägt der Stadtrat nicht nur der Grösse der Organisation Rechnung, sondern auch dem Umstand, dass diese in einem Bereich tätig ist, der grossen und rasch eintretenden Schwankungen unterworfen ist. Mit der Erhöhung des Dotationskapital werden Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der AOZ in ihrem unternehmerischen Handeln gestärkt. Im Gegenzug entscheidet der Stadtrat neu darüber, ob Ertragsüberschüsse an die Stadt zurückfliessen sollen, wenn diese das benötigte Mass übersteigen.
Der Verwaltungsrat der AOZ wurde in die Erarbeitung der Vorlage eng einbezogen und begrüsst diese als eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für eine Organisation dieser Grösse, die in einem komplexen und dynamischen Umfeld tätig ist.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten die Teilrevision der Gemeindeordnung und die Totalrevision der Verordnung über die AOZ.
Weitere Informationen
Stadtrat Raphael Golta
Vorsteher des Sozialdepartements
Kontakt via Debora Komso
Stv. Leiterin Kommunikation Sozialdepartement Stadt Zürich
T+ 41 44 412 60 48
E-Mail debora.komso@zuerich.ch
(Mittwoch, 15–15.30 Uhr)