Ausschlaggebend für die Ermittlung der Sitzansprüche der neun Wahlkreise ist jeweils die Bevölkerung mit zivilrechtlichem Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis per 31. März des Vorwahljahres (nicht zur zivilrechtlichen Bevölkerung gehören zum Beispiel Wochenaufenthalter*innen oder Kurzaufenthalter*innen). Nach drei Legislaturen mit unveränderter Sitzverteilung kommt es erstmals wieder zu einer Anpassung. Der Wahlkreis 9 erhält einen zusätzlichen Sitz, während der Wahlkreis 3 einen Sitz verliert. Dies ist auf den überdurchschnittlichen Bevölkerungszuwachs im Wahlkreis 9 zurückzuführen.
Im Vergleich zur Amtsdauer 2022–2026 ergibt sich somit eine Verschiebung:
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Reto Zumstein
stv. Leiter Abstimmungen und Wahlen
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