Auslöser für das Projekt sind die alten und schadhaften Gleisanlagen sowie die nicht hindernisfreien Haltestellen «Kirche Fluntern». Der Projektperimeter erstreckt sich von der Gloriastrasse 99 über den Vorderberg bis zur Gladbachstrasse 124. Die alten Gleise und Fahrleitungsanlagen sollen ersetzt und neue Wartehallen erstellt werden. Die Tram- und Bushaltestellen «Kirche Fluntern» sollen, wo möglich, mit hohen Haltekanten hindernisfrei ausgestaltet werden. Aufgrund der Kurvenlage der Haltestellen und einer privaten Garagenzufahrt können die Haltekanten nicht durchgehend angehoben werden. Wo nötig, ist vorgesehen, die Fahrbahn- und Trottoirbeläge, Kandelaber und Werkleitungen zu sanieren.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung zu mindern, ist im Projektperimeter Tempo 30 geplant. Weil es auch nach der Einführung von Tempo 30 zu laut sein wird, sollen an den Häusern Lärmschutzfenster eingebaut werden.
Verbesserungen für den Veloverkehr
Heute besteht im Projektperimeter keine Veloinfrastruktur. Verbesserungen für Velofahrende sollen durch neue Velostreifen, Velosäcke und eine Velofurt für eine sichere Strassenquerung für Velofahrende erreicht werden. Für den Fussverkehr sollen die beidseitigen Trottoirs in der Gladbachstrasse und Engstellen auf dem Platz Vorderberg sowie im Bereich der Bergstrasse verbreitert werden. Um diese Massnahmen umsetzen zu können, möchte der Stadtrat die bestehenden Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr im Vorderberg und in der Gladbachstrasse zusammenlegen.
Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sind auf dem Platz Vorderberg zwei neue Sitzbänke geplant. Die Bereiche um die Bäume sollen entsiegelt und chaussiert werden, damit Regenwasser versickern kann.
Der Stadtrat hat für die Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen im Strassenbauprojekt Vorderberg gebundene Ausgaben von 13,35 Millionen Franken und neue Ausgaben von 899 000 Franken genehmigt. Gegen das Projekt wurde beim Regierungsrat Rekurs erhoben, weshalb die Projektfestsetzung nicht rechtskräftig ist. Wie lange das Verfahren dauert, ist offen. Gegen die Verkehrsvorschriften wurde kein Rekurs erhoben, weshalb diese rechtskräftig sind.
Weitere Informationen
Evelyne Richiger
Leiterin Kommunikation
Tiefbauamt
T +41 44 412 46 54
E-Mail evelyne.richiger@zuerich.ch